Verwaltungsgericht München:Auf Tauchgang im Klärbecken

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Die Kläranlage des gemeinsamen Kommunalunternehmens Vemo in Neufinsing. (Foto: Peter Hinz-Rosin)

Ein Kirchseeoner klagt vor dem Münchner Verwaltungsgericht gegen das gemeinsame Kommunalunternehmen Vemo sowie seine Heimatgemeinde. Es geht um die Gebühren für Abwasser und Müll.

Von Andreas Junkmann, Kirchseeon/München

Abwasser und Müll gibt es natürlich umsonst, sie fallen in jedem Haushalt an. Für deren Entsorgung allerdings wird man zur Kasse gebeten, in Form von regelmäßig zu entrichtende Gebühren an den Wasserversorger beziehungsweise an die Kommune. Gegen beide Institutionen ist ein Mann aus dem Landkreis Ebersberg nun aber juristisch vorgegangen. Er warf dem interkommunalen Ver- und Entsorger München Ost (gKU Vemo) vor, bei der Berechnung der Abwassergebühren getrickst zu haben. Auch seine Heimatgemeinde, der Markt Kirchseeon, soll den Preis für die Müllentsorgung falsch kalkuliert haben.

Am Donnerstag trafen sich die Parteien zu zwei Verhandlungen vor dem Münchner Verwaltungsgericht. Den Anfang machte das in Poing ansässige Versorgungsunternehmen um seinen Vorsitzenden Thilo Kopmann. Der Vemo nämlich warf der Kirchseeoner gleich mehrere Verfehlungen vor, die letztlich zu einer falschen Abwassergebühr geführt hätten. Passiert sei dies 2013 bis 2016 sowie 2017 bis 2020. Die Vemo habe zunächst eine Gebühr von 1,70 Euro pro Kubikmeter Abwasser festgesetzt, als kostendeckend ausgewiesen seien aber 1,80 Euro gewesen, so der Kläger, der sich deshalb die Frage stellte, woher sich das Versorgungsunternehmen den Differenzbetrag beschafft hatte. "Es fehlen der gKU irgendwelche Gelder", sagte der Kirchseeoner.

Der Strafprozess um den Ex-Chef hatte keine Auswirkungen auf die Abwassergebühren

Das sei nicht der Fall, hielten die Vertreter der Vemo entgegen. Wie Verwaltungsleiter Guido Müller vor Gericht erklärte, sei die Differenz schlicht eingespart worden. "Wir müssen schauen, dass wir mit der festgesetzten Gebühr auch hinkommen." Auch das Gericht konnte keine Verfehlung des Unternehmens erkennen.

Ganz ähnlich lautete die Einschätzung bei der vom Kläger gestellten Frage, welcher Schaden der Vemo durch ihren ehemaligen Chef entstanden sei. Dieser musste sich nach seiner Entlassung wegen Untreue vor Gericht verantworten und auch ein Zivilprozess wurde gegen den Mann angestrengt - letzterer endete 2021 mit einem Vergleich, wie Vemo-Rechtsberaterin Susanne Strauch vor Gericht bestätigte. Die ursprüngliche Forderung gegenüber dem Ex-Chef seien 400 000 Euro gewesen, letztendlich bekommen habe man rund 100 000 Euro. "Wir konnten natürlich nur das durchsetzen, was uns ein Gericht auch zusprechen würde", sagte Strauch über diese vom Kläger kritisierte Differenz. Auf die erhobenen Abwassergebühren habe das aber ohnehin keine Auswirkungen. Diese Einschätzung teilte das Gericht - allein schon deshalb, weil der Kläger nur die Abrechnungen zwischen 2013 und 2020 anzweifelte, das Verfahren gegen den ehemaligen Vorstand aber erst ein Jahr später endete.

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Von Andreas Junkmann

Auch den Vorwurf, die Vemo sei in Tätigkeitsfeldern aktiv gewesen, die von der Unternehmenssatzung nicht gedeckt sind, konnte der heutige Vorstand Thilo Kopmann entkräften. Es habe vor einigen Jahren in Deutschland die Diskussion gegeben, ob man das Kanalnetz nicht auch zur Verlegung von Telefonleitungen oder zur Abwasserwärmenutzung verwenden könne. Beides habe die Vemo jedoch nicht umgesetzt. Der Behauptung des Klägers, dass das gemeinsame Kommunalunternehmen als solches eigentlich gar nicht rechtmäßig sei, folgte das Gericht ebenfalls nicht. Der Kirchseeoner hatte argumentiert, dass etwa seine Heimatgemeinde lediglich wegen des Abwassers Mitglied im Verbund sei, nicht aber wegen des Trinkwassers - es fehle also eine gemeinsame Aufgabe. Auch das sahen die Richter anders: "Es müssen sich nicht alle Gemeinden um beide Aufgaben kümmern", sagte die Vorsitzende Carmen Winkler. Ein Urteil über dieses Verfahren soll den Beteiligten schriftlich zugehen.

Ein Vergleich schlichtet den Streit zwischen Kläger und seiner Heimatgemeinde - vorerst

Noch vor Ort beenden konnten die Richter den Streit um die Kirchseeoner Müllgebühren von 2015 bis 2018, die der Kläger in Zweifel zog. Er bekommt nun die Hälfte seiner Zahlungen von der Gemeinde zurück, dafür wurde das Verfahren eingestellt. Insgesamt ging es um knapp über 500 Euro. Unter anderem hatte er dem Markt vorgeworfen, unrechtmäßige Posten in die Gebührenkalkulation einfließen zu lassen, etwa anteilsmäßig auch die Kosten für öffentliche Abfalleimer.

Das werde deshalb so gemacht, weil dort immer wieder Hausmüll illegal entsorgt werde, erklärte Kirchseeons Kämmerin Christiane Prosser, der es sichtlich unangenehm war, das Verwaltungsgericht mit einem solchen Verfahren zu beschäftigen. Es könnte jedoch nicht das letzte seiner Art gewesen sein. "Das Unbefriedigende an der Sache ist, dass die Rechtsfragen nicht geklärt sind", sagte der Kläger über die vom Gericht angeregte Einigung der beiden Parteien.

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