Energiewirtschaft:Kreisstadt führt Solarpflicht ein

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In einem Ebersberger Neubaugebiet müssen Bauherren künftig 50 Prozent des Daches mit Photovoltaikanlagen ausstatten.

Von Korbinian Eisenberger, Ebersberg

Dass 20 Schüler zur Sitzung des Technischen Ausschusses in den Alten Speicher nach Ebersberg kommen, ist eine Seltenheit. Denn schon der Name des Gremiums klingt sehr technisch. Entsprechend einladend begrüßte Bürgermeister Ulrich Proske (parteilos) das P-Seminar vom Grafinger Gymnasium am Dienstagabend. "Die Schüler sind da wegen dem Klimaschutz", so Proske. "Sie hoffen auf Erkenntnisgewinn."

Die wichtigste Nachricht war am Ende die: Im Ebersberger Neubaugebiet "Friedenseiche VIII" müssen Bauherren künftig Solarzellen auf ihren Dächern einplanen - was den Schülern in Punkto Klimaschutz tendenziell gefallen haben dürfte. Wenngleich sie nicht klatschten, sondern sich artig ruhig verhielten.

Für die Menschen im Gebiet Friedenseiche VIII bedeutet diese Entscheidung: Wer dort ein neues Haus baut, ist fortan verpflichtet, 50 Prozent der Dachfläche mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Für bestehende Gebäude gilt die Regel nicht.

Hintergrund der Anordnung ist, dass in besagtem Gebiet aus Sicht der Stadtverwaltung zu wenig auf Sonnenenergie gesetzt werde. Freiwillig hätten sich bisher lediglich 15 Prozent der dortigen Bauherren für PV-Anlagen entschieden. "Und das, obwohl es für sie wirtschaftlich wäre", wie ein Vertreter erklärte.

Ein Eingriff in die Wahlfreiheit des Bauherrn

Eine Solarpflicht, wie sie die Stadt Ebersberg nun für ein bestimmtes Gebiet festsetzt, ist ein Eingriff in die Wahlfreiheit des Bauherrn, laut Beschlussvorlage aber dennoch rechtens und vom Baugesetzbuch gedeckt. Allerdings liegt auch ein rechtliches Risiko vor, etwa bei einer Normenkontrollklage gegen die Solarpflicht.

Zur Klärung der Verhältnismäßigkeit hatte die Stadt ein Gutachten erstellen lassen, welches zu dem Schluss kam, dass Solarzellen im Neubaugebiet für den jeweiligen Bauherren generell rentabel seien, wenngleich Ausnahmen vorliegen. "Für alle Gebäudetypen, für die keine Wirtschaftlichkeit nachgewiesen wird, soll eine Ausnahmeregelung von der Errichtungspflicht gelten", heißt es im Beschluss.

Als Mindestfläche soll dem Beschluss zufolge "mindestens 50 Prozent" der Dachfläche mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Sind auf dem Dach sogenannte Solarwärmekollektoren installiert, kann diese Fläche angerechnet werden.

Es gibt zudem die Möglichkeit, sein Dach anderen Menschen zu Solarzwecken zur Verfügung zu stellen. "Die Pflicht kann durch Dritte durch die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den betroffenen Dächern erfüllt werden", heißt es. Etwa im Rahmen von Leasing- oder Mietmodellen.

Die Abstimmung des Technischen Ausschusses ging bei drei Gegenstimmen für die Einführung der Solarpflicht aus. Mit Beendigung des Themas schlichen die Schüler des Grafinger P-Seminars nahezu unmerklich von den Sitzen der Empore des Alten Speichers. Und so bleibt es deren Geheimnis, ob der erhoffte Erkenntnisgewinn eingetreten ist.

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