Amtsgericht Ebersberg:Ebay-Betrüger muss ins Gefängnis

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Über die Onlineplattform Ebay können Privatleute zu Internethändlern werden. Im Netz lauern aber auch Betrüger. (Foto: dpa)

Edelgrills für 3000 Euro, Saunas für 8000 Euro: Ein Mann aus dem Kreis Ebersberg lässt sich jahrelang Waren bezahlen, liefert sie aber nicht aus.

Aus dem Gericht von Korbinian Eisenberger, Ebersberg

Onlineshopping hat den Ruf, bequem und unkompliziert zu sein. Im Internet lauern aber auch Fallen, etwa wenn die bestellte und bezahlte Ware nicht ankommt. Oder - wie in diesem Fall - gar nicht erst verschickt wurde. Deshalb musste sich am Mittwoch ein Familienvater aus dem Landkreis Ebersberg vor dem Amtsgericht verantworten. Weil er mehrere Jahre lang unter anderem über Ebay-Kleinanzeigen Geld von Kunden kassierte, ohne die Bestellung zu liefern, wurde er vom Ebersberger Amtsrichter Markus Nikol wegen gewerbsmäßigem Betrugs verurteilt. Das Strafmaß: Zweieinhalb Jahre Gefängnis.

Im Schöffenprozess ging es um sieben Betrugsfälle, in denen Kunden des 45-Jährigen ein Gesamtschaden von 15 000 Euro entstanden war, der bis heute unbeglichen ist. Bestellt wurde etwa eine Motorsäge zum Preis von 300 Euro oder eine ähnlich teure Skijacke. Eine Beamtin der Polizei Ebersberg berichtete auf dem Zeugenstuhl von weiteren Fällen von größerer Dimension. Ihren Angaben nach ließ sich der Angeklagte Einzelsummen von bis zu 8000 Euro für eine Sauna überweisen - oder zwischen 3000 und 5000 Euro für Edelgrills. Die Kunden bezahlten im Voraus, doch ihre Bestellungen kamen nie an. Nach Berechnung der Polizistin gingen so insgesamt 58 000 Euro auf dem Konto des Angeklagten ein.

Vor Gericht gestand er sämtliche Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Der 45-Jährige erklärte jedoch, es sei "nicht die Absicht gewesen, zu betrügen". Entstanden sei das Ganze, weil sein Zulieferer Engpässe gehabt hätte. Dadurch habe er die Kontrolle verloren. Zudem berichtete der Angeklagte von privaten finanziellen Problemen. Amtsrichter Nikol überzeugte all dies weniger, vor allem wegen der "Beharrlichkeit", mit der der Angeklagte über einen "erheblichen Zeitraum" von etwa zwei Jahren so vorgegangen sei, so Nikol. Das Urteil blieb fünf Monate unter der Forderung des Staatsanwalts - und sechs Monate über dem Plädoyer der Verteidigerin, die bei zwei Jahren auf Bewährung lag: "Die Schuldner haben das Nachsehen, wenn man ihn jetzt einsperrt."

Das Schöffengericht kam zu seinem eigenen Schluss. Zwar kam dem Angeklagten zugute, dass er umfassend gestand und Reue zeigte. "Es tut mir leid, was passiert ist". Gegen ihn ausgelegt wurde eine Eintragung wegen Insolvenzverschleppung aus dem Jahr 2012, die ihm eine "hohe Geldstrafe" eingebracht hatte, so der Richter. Ebenfalls maßgeblich für das Urteil ist der hohe Schaden seiner Kunden - von dem bisher nichts beglichen wurde, offenbar gab es auch noch keine Entschuldigung. Ein weiterer Faktor: Auf Nachfrage eines Gerichtsvollziehers hatte der Angeklagte nur eines seiner drei Konten angegeben, eidesstattlich - was sich ebenfalls im Strafmaß bemerkbar machte.

Der 45-Jährige erklärte im Ebersberger Gerichtssaal, dass er sich bei seinen geschädigten Kunden nun entschuldigen werde. Außerdem wolle er Insolvenz anmelden und sich in psychologische Beratung begeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, binnen einer Woche ist Berufung oder Revision möglich.

© SZ vom 11.10.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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