Corona-Maßnahmen:"Bisher keine größeren Beschwerden"

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In nahezu allen Rathäusern des Landkreises und im Landratsamt gilt seit kurzem die 3-G-Regel. Bei den Bürgern stößt das auf Akzeptanz.

Von Daniel Limmer

Geimpft, genesen oder negativ getestet. Das gilt seit kurzem auch im Ebersberger Landratsamt - einschließlich der Außenstellen. "Der jeweilige Nachweis wird gewissenhaft am Einlass kontrolliert", so die Pressesprecherin Evelyn Schwaiger. Außerdem ist ein Besuch weiterhin nur mit Termin möglich. "Das ganze läuft bisher gut und unproblematisch ab." Vorgekommen sei es zwar schon mal, dass jemand 3G nicht erfüllt hatte, das habe man dann jedoch schnell klären können, berichtet Schwaiger. Das nächste Testzentrum ist schließlich nicht allzu weit vom Gebäude entfernt. Zu größeren Zwischenfällen ist es ansonsten noch nicht gekommen. Im Gegenteil. "Die meisten sind sogar eher froh, dass kontrolliert wird", so Schwaiger.

Auch die allermeisten Rathäuser im Landkreis haben nun - im Sinne der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung - die 3-G-Regelung eingeführt. In Vaterstetten ist man sichtlich froh darüber. Die Nachweise kontrolliert dort ebenfalls ein Empfangsdienst. "Von den Besuchern wird es sehr positiv angenommen", so Kay Rainer, Leiter der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit. Auch in Grafing, Markt Schwaben und Poing hat man bisher vor allem positive Erfahrungen mit 3G gemacht. So erklärt der Grafinger Bürgermeister Christian Bauer, dass es "sehr gut angelaufen" sei. Sabrina Biertz, Abteilung Kommunikation und neue Medien der Gemeinde Markt Schwaben, teilt mit, dass "die allermeisten Besucher es sofort akzeptiert haben", und auch das Rathaus Poing lässt verlauten, dass es "bisher keine größeren Beschwerden" gegeben habe.

Neben dem Impf- Genesenen oder Testzertifikat wird in allen Rathäusern, sowie im Landratsamt, auch nach dem Ausweis gefragt. Ein negativer Schnelltest - das ist ebenfalls überall gleich - darf nicht älter als 24 Stunden und ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Selbsttests werden dabei nicht akzeptiert und auch in den Gebäuden selber besteht keine Testmöglichkeit. Dafür natürlich in den jeweils sehr nahe gelegenen Testzentren. Unterschiedlich wird es von den Gemeinden lediglich beim Thema Terminvereinbarung gehandhabt. Die Informationen dazu findet man auf den Homepages der Gemeinden und in der Regel ist dort dann - sofern eben notwendig - auch gleich ein Termin buchbar.

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