Amtsgericht Ebersberg:Kunde oder Komplize?

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Ein Frau stiehlt in einem Elektronikgeschäft teure Kopfhörer. Vor dem Ebersberger Amtsgericht stellt sich die Frage, ob sie die Tat zusammen mit ihrem Lebensgefährten geplant hat.

Von Andreas Junkmann, Ebersberg

Solche Kunden wünscht sich wahrlich kein Ladenbesitzer: Wenige Minuten vor Feierabend besuchten ein Mann und dessen Lebensgefährtin im Juni vergangenen Jahres ein Geschäft für Netzwerk- und Elektronikartikel im westlichen Landkreis Ebersberg. Nach einer länger andauernden Beratung aber beschloss der 27-Jährige, das Produkt doch lieber im Internet zu bestellen. Schließlich sei es auf diese Weise billiger zu haben, sagte der Mann nun vor Gericht in Ebersberg. Dort musste sich der derzeit Arbeitslose verantworten, weil er und seine Freundin den Laden dennoch nicht ohne Ware verlassen hatten. Während nämlich der Mann die beiden Verkäufer in ein Gespräch verwickelt haben soll, klaute dessen 34-jährige Lebensgefährtin Kopfhörer im Wert von 280 Euro.

So jedenfalls lautete der Vorwurf der Staatsanwältin, die den Mann in ihrer Anklage als Komplizen des Diebstahls beschuldigte. Die beiden hätten sich im Vorfeld abgesprochen und seien gezielt vorgegangen, so die Vermutung der Juristin. Das allerdings bestritt der Angeklagte vehement. Er sei kein Komplize, sondern lediglich Kunde gewesen, ließ er durch seinen Verteidiger ausrichten. "Es gab keinen vorgefassten Plan eines Diebstahls", sagte der Rechtsanwalt. Dazu muss man wissen, dass es den Diebstahl an sich sehr wohl gegeben hat. Weil sie an dem Tag die Kopfhörer geklaut hatte, ist die Frau in einem anderen Verfahren bereits zu einer Geldstrafe über insgesamt 2800 Euro verurteilt worden. Die Frage, die sich nun in dem Prozess gegen den Mann stellte: war er Mittäter?

Rein theoretisch hat die Frau ihren Partner bereits schwer beschuldigt

Darauf gab es durchaus einen gewichtigen Hinweis: In dem Strafbefehl, den die Lebensgefährtin bereits angenommen hat, war von einem gemeinschaftlichen Diebstahl die Rede. "Den Strafbefehl haben Sie akzeptiert, also haben Sie auch den Sachverhalt akzeptiert", versuchte Richterin Vera Hörauf der Frau zu erklären. Diese hingegen behauptete, das Schreiben des Gerichts nicht wirklich verstanden zu haben. "Mein Mann hat nichts gewusst davon", sagte die 34-Jährige über den Diebstahl. Sie allein sei dafür verantwortlich: "Ich hab' die Kopfhörer gesehen und dann hab' ich sie mitgenommen."

Dass es womöglich doch anders gewesen sein könnte, vermutete zumindest der Filialleiter. "Vom Verhalten her wurden wir mit gezielten technischen Fragen abgelenkt", sagte er vor Gericht. Allerdings sei das nur sein Bauchgefühl. Er könne nicht mit letzter Sicherheit sagen, ob es eine gemeinschaftliche Tat war. Ähnlich erging es auch dem zweiten Verkäufer sowie dem ermittelnden Polizeibeamten. Letztere sagte, die Anklage des Mannes beruhe auf seiner Einschätzung durch das Überwachungsvideo. Auf diesem allerdings war auch nicht mehr zu sehen, als dass die Frau die Kopfhörer eingesteckt hat während ihr Lebensgefährte mit den Verkäufern redete.

Letztendlich reichten diese Vermutungen nicht aus, um den Mann als Mittäter zu verurteilen. "Es kann sein, dass es eine Absprache gegeben hat. Aber beweisen lässt sich die nicht", sagte Richterin Hörauf. Sie sprach den Angeklagten frei.

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