Verkehr in München:Neue Abstellzonen für E-Scooter gefordert

Lesezeit: 1 Min.

Unbeliebt bei vielen, weil sie teils wild abgestellt werden - und obendrein fragwürdige Energiefresser in den Augen mancher Kritiker. (Foto: Leonhard Simon)

Parkbereiche im Altstadtring haben dazu geführt, dass die Fahrzeuge seltener wild abgestellt werden und für weniger Ärger sorgen. Im Rathaus überlegt man, das Konzept auf das ganze Stadtgebiet auszuweiten.

Von Andreas Schubert

Mehr als 10 000 E-Scooter gibt es derzeit in München. Nachdem die Tretroller mit Elektroantrieb vor bald viereinhalb Jahren auf den Straßen zugelassen wurden, haben sie sich schnell zum Ärgernis entwickelt. Denn die Nutzer der Leihfahrzeuge verschiedener Anbieter stellten diese oft wild auf Gehwegen ab, sodass sie bald zu gefährlichen Hindernissen wurden - insbesondere für Menschen mit Seh- und Gehbehinderungen oder Eltern mit Kinderwagen.

Für das Zentrum, also das Gebiet innerhalb des Altstadtrings, hat die Stadt 2022 eine Lösung gefunden: E-Scooter dürfen und können nur noch innerhalb 40 festgelegter Parkzonen abgestellt werden. Das hat sich bewährt. Die Zahl der falsch abgestellten Roller hat sich drastisch reduziert, zu Fuß zu gehen, ist in der Innenstadt wieder sicherer geworden.

Nun will die grün-rote Stadtratskoalition diese Regel noch ausweiten. Künftig sollen solche Stellplätze in der ganzen Stadt ausgewiesen werden, vorwiegend innerhalb des Mittleren Rings.

Darüber hinaus soll an Bahnhöfen wie dem Ostbahnhof oder in Moosach sowie im Olympiapark die Situation besser organisiert werden. Bei der Suche nach geeigneten Abstellflächen sollen die Bezirksausschüsse und der Behindertenbeirat der Stadt München mitreden können.

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Es sei überdies zu prüfen, so heißt es im gemeinsamen Antrag von SPD/Volt und Grünen/Rosa Liste, inwieweit die Anbieter verpflichtet sind, Haftpflichtversicherungen abzuschließen. Denn im Falle eines Unfalls blieben die Geschädigten oft auf den Kosten sitzen, da es sehr schwierig sei zu klären, wer die Schuld dafür trägt.

Zudem sollen die Anbieter sicherstellen, dass sie ihre Kunden "in geeigneter Weise" darauf hinweisen, wie sie die Roller richtig abstellen. Die Verwaltung soll zudem prüfen, ob sie die Anbieter dazu verpflichten kann, die Roller mit akustischen Warnsignalen auszustatten, um Blinde und sehbehinderte Menschen auf die abgestellten E-Scooter aufmerksam zu machen.

Das soll so funktionieren: Eine App auf dem Smartphone schickt ein Signal an einen auf dem Gehsteig stehenden oder liegenden Roller, der dann einen Orientierungston von sich gibt. Das Signal wird intensiver, je näher die Person dem Roller kommt. Die Warnung soll auch offline über Bluetooth funktionieren. In Bremen wurde dieses System bereits Ende vergangenen Jahres eingeführt.

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