Urteil:15 Jahre Haft für Mord an zwei Frauen

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  • Ein 54-Jähriger wird für den Mord an zwei Frauen zu 15 Jahren Haft verurteilt.
  • Die beiden Frauen waren psychisch krank, Frank H. hatte sie in einem Caritas-Zentrum kennengelernt.
  • Die Therapeuten von Frank H. ahnten nichts von seinem Hass gegen Frauen.

Von Andreas Salch, München/Petershausen

Fast zwanzig Jahre lang ließ sich Frank H. therapieren. Von einer Psychiaterin, aber auch von einem Tiefenpsychologen. Bei ihm hatte er mehr als 360 Sitzungen. Am 9. Februar vergangenen Jahres hatte der Therapeut jedoch ein ungutes Gefühl, als sich der 54-Jährige bei ihm verabschiedete. Frank H. soll sich irgendwie anders verhalten haben. "Bis zum nächsten Mal", habe er sonst gesagt. Diesmal jedoch nicht.

Tags darauf lud der freiberufliche Meteorologe zwei psychisch kranke Frauen, die er aus dem Caritas-Zentrum Dachau kannte, zu sich nach Hause in Petershausen ein, um angeblich mit ihnen Fasching zu feiern. Er bot ihnen Likör an, in den er ein Schlafmittel hineingegeben hatte. Danach verging er sich an den Frauen, strangulierte sie zu Tode und schändete ihre Körper.

Für die Tat verurteilte die Schwurgerichtskammer am Landgericht München II Frank H. am Mittwoch wegen zweifachen Mordes in Tatmehrheit mit Störung der Totenruhe zu fünfzehn Jahren Haft. Außerdem ordnete die Kammer die Unterbringung des Angeklagten in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik an. Frank H. nahm das Urteil äußerlich völlig regungslos zur Kenntnis.

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Der 54-Jährige leidet laut Ärzten an einer schweren Persönlichkeits- und Verhaltensstörung, aus denen sich ein "sexueller Sadismus" entwickelt habe. Er sei ein in seiner "Gesamtpersönlichkeit schwer beeinträchtigter" Mensch, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Bott bei der Urteilsbegründung. Frank H.s sexuelles Empfinden sei verknüpft mit Gewalt gegenüber Frauen. Davon wussten die Therapeuten, von denen er sich behandeln ließ, allerdings nichts. Der 54-Jährige hatte nie mit ihnen darüber gesprochen.

Bei dem Hass gegenüber Frauen handle es sich um den "Kern der Persönlichkeitsstörung", sagte Richter Bott. Bei den Therapien, in die sich der 54-Jährige begab, seien allenfalls "Randbereiche" seiner problematischen Wesensstruktur behandelt worden. Das Fazit von fast zwanzig Jahren therapeutischer Begleitung sei "null Fortschritt", so Bott. Darin liege die Tragik dieses Falls. Die "unerkannte Gefahr", die von dem Angeklagten ausgehe, habe niemand erkannt.

Eine Psychiaterin, bei der der 54-Jährige viele Jahre war, sagte bei ihrer Vernehmung, H. sei "einer der friedlichsten Patienten" gewesen, den sie je gehabt habe. Als Richter Bott die Zeugin fragte, was sie gedacht habe, als sie von den Morden hörte, antwortete sie: "Ich war total schockiert und überrascht. Ich frage mich immer noch, was wir übersehen haben", dass es dazu kommen konnte, bei der Einschätzung des 54-Jährigen so "daneben" zu liegen.

Trotz seiner schweren psychischen Störung, so das Gericht, sei der Angeklagte in der Lage gewesen einzusehen, dass die Tötung der Frauen Unrecht ist. Anders verhalte es sich bei den "sexuell und nekrophil motivierten Handlungen". Der 54-Jährige sei bei der Tat zwar in seiner Steuerungsfähigkeit "erheblich eingeschränkt" gewesen. Gleichwohl war seine Steuerungsfähigkeit nicht aufgehoben, so Bott.

Nachdem Frank H. seine Opfer getötet hatte, entkleidete er sie und zog ihnen Trägerkleider an. Wann der 54-Jährige, der sehr zurückgezogen gelebt haben soll, den Entschluss für die Tat fasste, blieb unklar. "Mindestens einen Tag" zuvor, sagte Richter Bott. An jenem Freitag, als er das letzte Mal bei seinem Therapeuten war, müsse sich "die sexuelle Fantasiewelt", in der H. lebe, "verdichtet" haben und der Entschluss gefallen sein, "seine sexuell devianten Fantasien" an zwei lebenden, widerstandsunfähigen und später toten Frauen durchzuführen.

© SZ vom 14.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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