KZ-Gedenkstätte:Erneute Niederlage für Gedenkstättenreferentin vor Gericht

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KZ-Gedenkstätten wie in Dachau erinnern an das Leid der Opfer des Nationalsozialismus, aber sie sind auch Lernorte, an denen Wissen über die Geschichte der Konzentrationslager vermittelt wird. (Foto: Niels P. Jørgensen)

Wer auf Demos die Corona-Politik mit Faschismus vergleicht, kann nicht für die KZ-Gedenkstätte Dachau arbeiten. Das hat das Landesarbeitsgericht im Fall einer ehemaligen Rundgangsleiterin entschieden.

Von Thomas Radlmaier, München/Dachau

Marion Schmidt, die sich in den vergangenen Jahren als Rednerin bei Demos gegen die Corona-Politik einen Namen gemacht hat, darf nicht mehr als Referentin an der KZ-Gedenkstätte Dachau arbeiten und Besuchergruppen über das Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers führen. Die Karlsfelderin ist am Dienstag mit der Klage gegen ihre Kündigung in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht München gescheitert. Die Kündigung sei wirksam, urteilte das Gericht.

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