Gerichtsurteil:Verstoß gegen den Bildungsauftrag

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Sehr oft besuchen Schulklassen, Jugendliche ab 14 Jahren, das ehemalige KZ in Dachau. (Foto: Niels P. Jørgensen)

Wer die Corona-Politik mit Faschismus vergleicht, verharmlost ihn. Mit einem derart verqueren Geschichtsbild darf man unter keinen Umständen an einer KZ-Gedenkstätte arbeiten.

Kommentar von Thomas Radlmaier, Dachau

Die Ex-Gedenkstättenmitarbeiterin Marion Schmidt bleibt gekündigt. Das hat das Landesarbeitsgericht entschieden. Es ist eine gute Entscheidung. Wer die Corona-Politik mit Faschismus vergleicht, verharmlost den Faschismus und damit den NS-Terror. Die italienischen und deutschen Faschisten mit ihren Führern Mussolini und Hitler waren menschenverachtende und gewalttätige Rassisten. Es ist aber kein Faschismus, wenn ein Staat wie Österreich eine Impfpflicht einführt, um Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen.

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Von Thomas Radlmaier

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