Verstoß gegen Verordnung:Rabiater Total-Schnitt

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Gekappt wurde ein alter Spitzahorn-Baum, der Rosskastanie daneben ging es nur wenig besser. Jetzt wird die Stadt wohl ein Bußgeld verhängen. (Foto: Toni Heigl)

Der Wirt eines Restaurants stutzt zwei große Bäume im Biergarten - mitten in der Vogelbrutzeit und ohne Rücksicht auf die städtische Baumschutzverordnung. Nun wird gegen ihn ermittelt.

Von Anna Schwarz und Alexandra Vettori, Dachau

An ein paar Stellen treiben noch junge Blätter aus, ansonsten aber sind die beiden zusammen gestutzten Baum-Rümpfe im Wirtsgarten eines Restaurants in der Mittermayerstraße in Dachau ein trauriger Anblick. Gut möglich, dass sich der Spitzahorn und die Rosskastanie von dem Brutal-Zuschnitt nicht mehr erholen.

"Es war schon abends, mindestens 20 Uhr", erzählt Sophia Schilhabel am Dienstag am Telefon. Sie wohnt seit einem Jahr in der Nachbarschaft, die hohen Bäume, die ihre Wohnung von der stark befahrenen Mittermayerstraße abschirmen, waren ein Grund hierherzuziehen. "Es war so schön, direkt vor den Baumkronen", erzählt sie. Seit Montagabend ist Schluss mit der Idylle. Da seien fünf bis sechs Männer gekommen und hätten die Bäume radikal zusammen gestutzt.

"Ich bin so erschrocken"

Als die Krone des Ahornbaumes auf den Boden krachte, hat Sophia Schilhabel die Polizei gerufen, es ging schon auf 22 Uhr zu. "Ich bin so erschrocken", begründet sie ihr Handeln. Von der Dachauer Polizei ist zu erfahren, dass dort wegen einer Ordnungswidrigkeit gegen den Wirt ermittelt wird. Wahrscheinlich werde es ein Bußgeld geben wegen des Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz. Seit 1. März ist Vogelbrutzeit, bis 30. September ist es demnach verboten Hecken, Bäume und Büsche zu fällen, abzuschneiden oder zu zerstören.

Vom Dachauer Stadtbaumeister Moritz Reinhold ist außerdem zu erfahren, dass es keine Genehmigung für den Baumschnitt gab, und beide Bäume unter die Baumschutzverordnung fielen. Die geschädigte Rosskastanie habe einen Stammumfang von 130 Zentimeter gehabt, der Spitzahorn sogar 155 Zentimeter. Nun müsse der Schädiger nachweisen, dass eine unmittelbar drohende Gefahr vorgelegen habe, wovon man im Rathaus aber nicht ausgeht.

Reinhold bestätigt, dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und dann wohl ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Außerdem wird der Wirt mehrere Ersatzpflanzungen leisten müssen, entsprechend dem Stammdurchmesser voraussichtlich vier Bäume. Ist dafür zu wenig Platz, muss eine Ausgleichszahlung von 1500 Euro pro nachzupflanzendem Baum geleistet werden.

Auf SZ-Anfrage beim Wirt des Restaurants erklärt dieser, dass er sich nicht zu dem Fall äußern möchte. Warum er die Bäume in seinem Biergarten zugeschnitten hat, bleibt also vorerst sein Geheimnis.

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