Amtsgericht Dachau:Aggressiv im Rausch

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Am Faschingssamstag vor einem Jahr rastete ein 21-Jähriger vollkommen aus. Er schlug drei Männer, einen verletzte er mit einer Bierflasche. Vor dem Amtsgericht wird er zu zwei Wochen Dauerarrest verurteilt.

Petra Schafflik

"Wenn man Alkohol nicht verträgt, muss man die Finger davon lassen." Diese dringende Warnung hat Amtsrichter Daniel Dorner einem 21-jährigen Angeklagten mit auf dem Weg gegeben.

Ein 21-Jähriger wird zu zwei Wochen Dauerarrest verurteilt, weil er im Rausch drei Männer geschlagen hat. (Foto: dpa)

Vor dem Jugendschöffengericht musste sich der junge Mann verantworten, weil er laut Anklage drei andere Jugendliche geschlagen und dabei massiv verletzt hat. Das Gericht verurteilte den jungen Mann, der bei der Tat stark angetrunken war, zu zwei Wochen Dauerarrest.

Ruhig und mit ernstem Blick verfolgte der junge Mann auf der Anklagebank auch am zweiten Verhandlungstag die Beweisaufnahme. Das Strafverfahren gegen den 21-jährigen war vor zwei Wochen vertagt worden, weil ein wichtiger Zeuge nicht gekommen war.

Doch am zweiten Verhandlungstag bestätigt der ebenfalls 21 Jahre alte Zeuge nun den Tathergang weitgehend so, wie ihn vor zwei Wochen bereits andere Augenzeugen geschildert hatten.

Am Faschingssamstag vorigen Jahres kam es in einer Disco in der Dachauer Altstadt zu einer zunächst verbalen Auseinandersetzung. Auslöser war offenbar, dass der bereits stark angetrunkene Angeklagte auf der Tanzfläche einen anderen Gast mehrfach angerempelt hat.

Rasch eskalierte der Streit, so berichten es die Zeugen, die Kontrahenten schubsten sich. Im Gerangel richtete der Angeklagte einen Faustschlag gegen den Discobesucher, der mit einigen Freunden da war. Der Verprügelte kugelte sich vom Schlag die Schulter aus und ging zu Boden. Als daraufhin einer seiner Begleiter den Schläger zu Boden drückte, um ihn ruhig zu stellen, traf den ein Fausthieb im Gesicht.

Einem dritten jungen Mann, der herbei eilte um zu schlichten, schlug der Angeklagte schließlich eine Bierflasche ins Gesicht. Die gesamte Auseinandersetzung dauerte nur kurze Zeit, "zwanzig, dreißig Sekunden", erinnert sich der Zeuge. Dann "war überall viel Blut".

Der Angeklagte erinnert sich anders. Von dem Faustschlag gegen sein erstes Opfer weiß er nichts mehr. Vielmehr seien mehrere Gäste auf ihn losgingen "und ich habe wild um mich geschlagen". Diese lückenhafte Erinnerung mag dem Alkohol geschuldet sein. So wie wohl auch das gewalttätige Verhalten des jungen Mannes an diesem Abend.

Denn der 21-jährige ist zwar bereits dreimal wegen Körperverletzungsdelikten vorbestraft. Doch sein ruhiges, bedächtig wirkendes Auftreten vor Gericht lässt eine derartige Aggressivität nicht vermuten. "Wenn man Sie hier sitzen sieht, würde man ihnen das gar nicht zutrauen", sagt Richter Dorner. Aber im Alkoholrausch hat sich der junge Mann offenbar nicht unter Kontrolle.

So erklärt sich das Gericht sein "brutales Vorgehen" mit einer Flasche zu schlagen. Ein Angriff, den das Opfer mit einem vollständig ausgeheilten Nasenbeinbruch noch glimpflich überstanden hat.

"Da hätten gravierendste Verletzungen mit lebenslangen Folgen entstehen können", redet Richter Dorner dem Schläger ins Gewissen. Zum Nachteil gereicht es dem junge Mann auch, dass er während der beiden mehrstündigen Verhandlungen kein Wort der Entschuldigung findet.

Der junge Mann wird zu zwei Wochen Dauerarrest verurteilt. Um seinen Alkoholkonsum und die damit offenbar verbundenen aggressiven Ausbrüche in den Griff zu bekommen, muss er verpflichtend entsprechende Seminare und ein Verhaltenstraining absolvieren.

© SZ vom 09.02.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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