Münchner Starkoch:Keine Gnadenfrist: Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis

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Der Münchner Koch Alfons Schuhbeck (Foto: Andreas Gebert/dpa)

Der Bundesgerichtshof hat den Widerspruch gegen das Urteil wegen Steuerhinterziehung weitgehend verworfen. Die Staatsanwaltschaft könnte mit der Ladung zum Haftantritt noch warten - das tut sie aber nicht.

Von Klaus Ott

Nicht einmal eine letzte Frist bleibt Alfons Schuhbeck noch, bevor er ins Gefängnis muss. Keine Gnadenfrist, nichts dergleichen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Montag entschieden, dass der Münchner Starkoch im vergangenen Jahr zu Recht wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden ist. Nur über die Summe, die sich die Justiz für den Steuerschaden zurückholen will, muss neu verhandelt werden. Es geht um 1,2 Millionen Euro.

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