Fußballprofi David Alaba hat eine Starnberger Unternehmerin verklagt, weil er sich von ihr über den Tisch gezogen fühlt. Die Frau verkaufte dem Spieler des FC Bayern eine Villa in Grünwald. Als Alaba dort im Frühjahr 2015 mit seinen Eltern einzog, musste er feststellen, dass es im Keller feucht und schimmelig ist. Eine Spezialfirma taxierte die Kosten für Trocknung und Sanierung auf mindestens 137 000 Euro. Diese Summe verlangt der 24-Jährige von der Starnbergerin. Der Fall beschäftigt seit Donnerstag das Landgericht München II.
Der österreichische Nationalspieler und gebürtige Wiener Alaba glaubte, sich ein schönes neues Zuhause in Grünwald ausgesucht zu haben. Bevor er in die Villa einzog, lebte er in einem Reihenhaus. Nun aber sieht er sich von der Verkäuferin der Luxusimmobilie getäuscht. Von Feuchtigkeitsschäden in diesem Ausmaß hätte sie wissen müssen, argumentiert sein Anwalt, der zusammen mit Alabas Vater zur Güteverhandlung am Landgericht erschienen war.
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Der Fußballer selbst war nicht anwesend. Der Schimmelbefall sei bei den Verkaufsverhandlungen verschwiegen worden, argumentieren die Kläger. Deshalb müsse die Verkäuferin die Sanierungskosten tragen, die auch deutlich höher liegen könnten als die bisher veranschlagten 137 000 Euro. Beseitigt sind die Schäden noch nicht. Man habe die Beweise nicht vernichten wollen, so der Anwalt.
Die Verkäuferin der Villa, die Alaba für einen siebenstelligen Betrag erworben haben soll, weist den Vorwurf der Täuschung vehement zurück und lehnt die Übernahme der Sanierungskosten ab. Sie bietet eine Vergleichssumme von maximal 20 000 Euro an, was sie aber nicht als Schuldeingeständnis verstanden wissen will. Dieses Angebot wiederum stellt Alaba nicht zufrieden. Somit kam kein Vergleich zustande. Eine Mediation, also ein freiwilliges Verfahren zur Beilegung eines Konflikts, wollen beiden Seiten nicht. Nun droht ein aufwendiger und langwieriger Prozess.
Ende Februar beginnt die Beweisaufnahme. Die Vorsitzende Richterin will mehrere Zeugen laden, darunter den Architekten, der im Auftrag der beklagten Unternehmerin das Haus vor dem Verkauf saniert hatte. Auf Wunsch der Kläger lässt das Gericht zudem ein Sachverständigengutachten einholen. Ein Experte muss genau klären, wann sich der Schimmel im Haus gebildet hat und weshalb die feuchten Stellen nicht schon früher getrocknet wurden. Für das Gericht ist letztlich die Frage entscheidend, ob die vorherige Eigentümerin beim Verkauf der Villa von der Feuchtigkeitsproblematik gewusst hat oder nicht.