Urteil:Frau lässt Hund allein im heißen Auto - und muss zahlen

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  • Eine Hundehalterin wird zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat.
  • Sie ließ ihren Hund alleine im heißen Auto, während sie einkaufen ging. Die Polizei befreite ihn schließlich.
  • Die Seniorin beklagt sich vor Gericht, die Polizei habe sie behandelt wie eine Schwerverbrecherin.

Aus dem Gericht von Susi Wimmer, München

Es sind zuweilen skurrile Fragen, mit denen sich Gerichte zu beschäftigen haben. Etwa die Schätzung, wie lange eine Bargeldeinzahlung am Bankautomaten benötigt, wenn sich unter den Münzen ausländische befinden. Oder die Frage, wie heiß ein silberfarbener Mercedes gegen Mittag in der Sonne bei geöffnetem Schiebedach und offenem Fensterspalt werden kann, wenn zuvor die Klimaanlage eingeschaltet worden war. Und: Ab wann leidet Labradoodle-Mischlingshündin Mona im Inneren dieser Blechkiste?

"I halt des nimmer aus, i kann nimmer", jammerte die Hundebesitzerin vor dem Landgericht München II, 78 Menschenjahre zählend. Sie war unter anderem wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angezeigt worden - und akzeptierte am Ende eine Geldstrafe.

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Der Vorfall liegt mittlerweile fast zwei Jahre zurück. An jenem 18. August steuerte die Seniorin in einer Gemeinde am Westufer des Starnberger Sees wie so oft ihre Bank an, um Geld einzuzahlen. Anschließend stellte sie ihren Wagen auf dem Mutter-Kind-Parkplatz eines Supermarktes ab. "Der ist näher dran, dann geht es schneller", sagte sie vor Gericht. Alsdann erledigte sie Einkäufe, Mona wartete derweil im Auto.

Glaubt man der Staatsanwaltschaft, so erlitt das Tier einen echten Hundstag: Laut eines extra angeforderten Gutachtens hätte sich nämlich das Wageninnere binnen einiger Zeit auf mindestens 35 Grad Celsius erhöht. Nach etwa 15 Minuten bei dieser Temperatur beginne die Leidenszeit für den Hund, der dann versuche, mit Hecheln dem Hitzestress entgegenzuwirken. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass Mona etwa eineinhalb Stunden im Auto gefangen war, die Hundehalterin sprach von zehn bis 15 Minuten. Allerdings hatte der Gutachter weder das Schiebedach noch die Klimaanlage eingerechnet.

Als die Seniorin jedenfalls zu ihrem Wagen zurückkam, hatte die von Zeugen verständigte Polizei über den offenen Fensterspalt die Autotür geöffnet. "Der Mona ging es gut", erklärte die Besitzerin. Für die Hundehalterin aber gab es anschließend Stress: Sie musste mit auf die Starnberger Wache, "und des geht ma mei Leb'n nach, was die da mit mir g'macht ham", klagte die Rentnerin. Festgehalten sei sie geworden, "wia a Schwerverbrecher!"

In der Hitze des Gefechtes soll das Wort "Schlampe" gegenüber einer Polizeibeamtin gefallen sein, die Seniorin will "Danke" gesagt haben. "I hob niemanden beleidigt", behauptete sie am Mittwoch vor Gericht.

Gerichtsmäßig war der Fall schon vergangenes Jahr: Da verurteilte das Starnberger Amtsgericht die Frau zu 2000 Euro Geldbuße wegen Mona und zu 3750 Euro Geldstrafe wegen der Beleidigung. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidiger Michael Brand legten Berufung ein, und so sah sich Richter Andreas Zeug am Landgericht mit dem tierischen Sachverhalt konfrontiert.

Er versuchte, anhand der Bankquittungen und Kassenzettel zu rekonstruieren, wann Mona letztlich am Parkplatz ankam und wie lange sie im Pkw hecheln musste. Angesichts der diversen Variablen schlug er salomonisch eine Einigung vor: Die Hundehalterin musste am Ende 2000 und 2500 Euro bezahlen. Wo Mona sich während der Verhandlung aufhielt, ist nicht bekannt.

© SZ vom 08.08.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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