Deutsche Regelung hinfällig:Ein Sieg für den Datenschutz

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Auch vor dem deutschen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg nicht haltgemacht. (Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa)

Der Europäische Gerichtshof verteidigt mit seinem Urteil ein elementares Prinzip: Der Staat darf sensible Informationen über seine Bürger nicht grundlos sammeln. Damit ist wieder der Eingriff in die persönliche Freiheit erklärungsbedürftig, nicht der Verzicht darauf.

Kommentar von Wolfgang Janisch

Auf den ersten Blick wirkt es fast ein wenig ungerecht, dass es nun auch die deutsche Vorratsdatenspeicherung getroffen hat. Die Regelung von 2015 war, gemessen an ausufernden Speicherpflichten früherer Jahre, geradezu datenschutzfreundlich ausgefallen. Zehn Wochen mussten die Provider die Telefon- und Internetverbindungsdaten aufbewahren, für Standortdaten war schon nach vier Wochen Schluss. Was will man mehr?

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