Sterbehilfegesetz:Wie regelt man den selbstbestimmten Tod?

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Bewohner von Pflegeheimen gelten als besonders anfällig für eine Corona-Infektion. In den Einrichtungen ist die Impfquote unter den Bewohnern aber auch sehr hoch. (Foto: Ute Grabowsky/imago images/photothek)

Zwei Jahre nach dem spektakulären Urteil des Bundesverfassungsgerichts versucht der Bundestag diese Fragen zu beantworten - mit einem Sterbehilfegesetz.

Kolumne von Heribert Prantl

"Und jetzt wird anständig gestorben. Ach ja." Ein mir lieber uralter Kollege hat vor Jahren diesen Satz gesagt. An ihn muss ich in der Debatte über die Sterbehilfe immer wieder denken. Anständig sterben: Was ist das, wie geht das? Das Bundesverfassungsgericht hat vor zwei Jahren in einem spektakulären Urteil jedem Menschen ein Recht auf seinen selbstbestimmten Tod gegeben; es hat jedwede Beihilfe zum Suizid erlaubt, es hat das Verbot der Beihilfe durch Sterbehilfevereine aufgehoben, weil es ansonsten derzeit kaum zumutbare Hilfe gibt - und dem Gesetzgeber aufgegeben, ein Sterbehilfegesetz zu schreiben.

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