Aktuelles Lexikon:Oberverwaltungsgericht

Das Oberverwaltungsgericht in Münster überprüft derzeit die Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz. (Foto: Guido Kirchner/dpa)

Eine Instanz im deutschen Rechtswesen, die sich - in Münster - derzeit mit der AfD befasst.

Von Wolfgang Janisch

Wer in Deutschland wissen möchte, welches Gericht eigentlich wofür da ist, kann leicht den Überblick verlieren. Fünf Gerichtszweige mit fünf Bundesgerichten gibt es, darunter versammeln sich die Instanzenzüge, darüber schwebt völlig losgelöst das Bundesverfassungsgericht. In diesem System hat auch das Oberverwaltungsgericht, kurz OVG, seinen Platz. Diese OVGs gibt es in fast jedem Bundesland, nur Brandenburg und Berlin teilen sich ein Gericht. In Bayern, Baden-Württemberg und Hessen nennt man das OVG Verwaltungsgerichtshof, regionale Traditionen sind wichtig in der Justiz. Ob nun OVG oder VGH, überprüft wird dort die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns, und zwar überwiegend in zweiter Instanz. Gestritten wird über Bauerndemonstrationen und Asylgewährung, über Bebauungssatzungen und Denkmalschutz, über Stadionverbote am Samstag und Verkaufsverbote am Sonntag. Neues Großthema ist die Energiewende, für große Windparks sind die Oberverwaltungsgerichte sogar in erster Instanz zuständig. Insofern mag die Verhandlung vor dem OVG Münster zur Einstufung der AfD als "Verdachtsfall" untypisch anmuten. Aber auch dort geht es um staatliches Handeln - in diesem Fall durch einen mächtigen staatlichen Akteur, das Bundesamt für Verfassungsschutz.

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