Die Affären um Masken, Aserbaidschan-Kontakte und Philipp Amthors Aktienoptionen haben das Vertrauen vieler Bürger in ihr Parlament erschüttert. Aber etwas Gutes haben sie doch: Die Skandale haben die Unionsparteien dermaßen in die Defensive gebracht, dass sie ihren Widerstand gegen ein Lobbyregister aufgeben mussten. Nach jahrelangen Debatten hat die große Koalition jetzt ein solches Verzeichnis beschlossen.
Wie überfällig es ist, zeigt schon die Tatsache, dass es mehr Lobbyisten mit Hausausweis für die Bundestagsgebäude gibt als Bundestagsabgeordnete. "Das Unbehagen der Öffentlichkeit" über den Einfluss von Lobbyisten auf die Politik verstärke sich "in zunehmendem Maße", heißt es in dem neuen Gesetz. Das ist noch ziemlich zurückhaltend formuliert.
Es ist gut, wenn Lobbyisten jetzt verpflichtet werden, sich in ein öffentlich einsehbares Register einzutragen - und dass es Strafen für Verstöße gibt. Es ist zu begrüßen, dass das neue Gesetz nicht nur für Lobbyisten-Kontakte zum Bundestag gilt, sondern auch für solche zur Bundesregierung. Ärgerlich ist: Es soll keinen "exekutiven Fußabdruck" geben - also keine Verpflichtung, bei Gesetzentwürfen offenzulegen, welcher Lobbyist an welcher Stelle Einfluss genommen hat. Trotzdem ist das neue Gesetz ein großer Schritt hin zu mehr Transparenz.