Seit einigen Wochen tummelt sich ein Dialogsystem namens Chat-GPT im Netz, und seither erprobt die Gesellschaft spielerisch, ob künstliche Intelligenz (KI) wirklich bessere Predigten oder Seminararbeiten schreibt als die Spezies Mensch. Wer vorn liegt, ist noch nicht entschieden. Worin KI aber ganz sicher dem Menschen überlegen ist, dies hat das Bundesverfassungsgericht nun in seinem ersten Urteil zum Thema herausgearbeitet. Nämlich darin, Grundrechte zu verletzen. Lässt man sie von der Leine, dann durchlöchert sie mit Leichtigkeit den Schutzpanzer der "informationellen Selbstbestimmung" und dringt tief in persönliche Sphären ein.
Künstliche Intelligenz:Ein übermächtiges Monster in den Händen der Polizei
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Polizeigesetze in Hessen und Hamburg waren der Anlass, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts geht aber alle Bundesländer an.
(Foto: Uli Deck/DPA)Künstliche Intelligenz kann viel, sehr viel. Etwa blitzschnell ein Persönlichkeitsprofil erstellen. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht nun den Einsatz von KI beschränkt.
Kommentar von Wolfgang Janisch
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