Energiepolitik:Recht bleibt Recht

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Minister Habeck will lieber gestern als heute Flüssigerdgas anlanden. Der Deutschen Umwelthilfe legt er deshalb nahe, auf Klagen zu verzichten. Das geht zu weit.

Von Michael Bauchmüller

Deutsche Genehmigungsbehörden können einen wirklich zum Wahnsinn treiben. Eine zusätzliche Prüfung hier, ein Gutachten dort, und dann kommen trotzdem noch alle möglichen Einwendungen, sowie, wenn es ganz dumm läuft, noch Klagen. Für rasche Genehmigungen ist dieses System nicht gemacht, und erst gar nicht für einen Minister, der in Zeiten des Krieges das gute alte Prinzip "Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit" ins glatte Gegenteil verkehrt hat. Wenn Robert Habeck da nur nicht die Gäule durchgehen.

Der Wirtschaftsminister von den Grünen setzt alles daran, möglichst schnell zusätzliches Gas nach Deutschland zu schaffen. Das ist gut. Dazu will er lieber gestern als heute Häfen für verflüssigtes Erdgas errichten. Und deshalb hat er nun der Deutschen Umwelthilfe nahegelegt, auf Klagen dagegen zu verzichten, sozusagen aus Staatsräson. Das ist schlecht.

Denn so schnelle Reaktionen der Krieg in der Ukraine und ein möglicher Abbruch der Gaslieferungen verlangen mag - diese Reaktionen stehen nicht über dem Gesetz. Die Frage muss erlaubt sein, ob und wie viele dieser Terminals überhaupt nötig sind oder ob sich das Gas nicht über bestehende Häfen in Europa leichter beschaffen lässt. Es gibt einigen Grund anzunehmen, dass da gerade für viele Milliarden eine Infrastruktur entsteht, die es eigentlich nie gebraucht hätte. Und natürlich muss dann auch die Frage erlaubt sein, ob der Eingriff in Natur und Umwelt noch zu rechtfertigen ist. Notfalls auch per Widerspruch, wie ihn die Umwelthilfe nun eingelegt hat.

Doch über alldem liegt eine prinzipielle Frage. Natürlich kann man mit guten Gründen der Auffassung sein, Deutschland fessele sich mit seinen Verfahren zu oft selbst. Natürlich ist mit dem russischen Angriff auf die Ukraine eine Lage eingetreten, die schnelle Antworten verlangt. Aber ein Minister, der einem Umweltverband öffentlich nahelegt, auf sein Klagerecht zu verzichten - das geht zu weit.

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