Es ist dem Bundesverfassungsgericht immerhin zugute zu halten, das politisch unattraktive Thema des Gefangenenlohns im Strafvollzug mit einem großen Verfahren ans Licht geholt zu haben. Die Stundenlöhne liegen selten über und meist unter zwei Euro - mit Menschenwürde hat das nichts zu tun. Umso enttäuschender ist nun das Urteil ausgefallen. Es lässt den Ländern sehr viel Zeit und noch mehr Spielraum, um den Strafvollzug als Niedrigstlohnsektor zu erhalten.
Strafvollzug:Karlsruhe erhält Niedrigstlohnsektor
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Häftlinge bekommen etwa zwei Euro pro Stunde Arbeit. Mit Menschenwürde hat das wenig zu tun. Und leider wird sich auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts daran nicht viel ändern.
Kommentar von Wolfgang Janisch
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