Familienrecht:Vater bleibt Vater

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Worum geht's in einer Familie? Um verlässliche Bezugspersonen für die Kinder. (Foto: Frank Leonhardt/dpa-tmn)

Das Bundesverfassungsgericht stellt klar: Wer sich von Anfang an um sein Kind bemüht, dem können Mutter und Gesetz kaum seine Rechte nehmen.

Kommentar von Wolfgang Janisch

Das Grundgesetz wird demnächst 75 Jahre alt, ist aber auch im gesetzten Alter für Überraschungen gut. Wie man seit dieser Woche weiß, steht nämlich nicht drin, dass eine Familie nur zwei Elternteile haben darf. Es dürfen auch drei sein, so jedenfalls liest das Bundesverfassungsgericht den Familien-Artikel 6: eine Mutter, ein rechtlicher und ein biologischer Vater. Das ist neu, übrigens sogar für das Gericht selbst, bisher endete auch die Karlsruher Zählung bei zwei. Aber die Zeiten ändern sich, und mit ihnen ändert sich die Interpretation des Grundgesetzes.

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SZ PlusUrteil aus Karlsruhe
:Der biologische Vater kann sich auf das Grundgesetz berufen

Es ist ein familienrechtlicher Markstein: Das Bundesverfassungsgericht wertet den leiblichen Vater durch ein echtes Elterngrundrecht auf - und will so das unwürdige Vaterschaftsrennen gegen den neuen Partner der Mutter beenden.

Von Wolfgang Janisch

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