Talkshow mit Andreas Voßkuhle:Halb Mensch, halb Institution

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Bundesverfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle in Karlsruhe. (Foto: dpa)

Der Präsident des Verfassungsgerichts versucht sich in der ARD in Bürgernähe - und löst damit ein, was er selbst fordert: dass die Gerichte stärker auf die Menschen zugehen.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Die Quotenprofis von der ARD werden ein wenig zusammengezuckt sein, als es Andreas Voßkuhle gelingt, schon in seiner ersten Antwort drei verfassungsjuristische Fachausdrücke unterzubringen: Abwehrrechte, Schutzpflichten, Staatszielbestimmung. Eine 17-Jährige, die zur "Friday for Future"-Bewegung gehört, hatte nach dem Umweltschutz im Grundgesetz gefragt. Und der Verfassungsgerichtspräsident spricht von Abwehrrechten und Schutzpflichten und eben von Staatszielbestimmungen wie dem Umweltschutz. Möglicherweise ist er noch nicht eingetunt auf das populäre TV-Format. Vielleicht hat er gerade vergessen, wie nervös der Daumen auf der Fernbedienung wird, wenn solche Begriffe fallen.

Denn sich vor laufender Kamera fürs große Publikum von echten Bürgerinnen und Bürgern befragen zu lassen: Das hat Andreas Voßkuhle noch nie gemacht, und kein Präsident des Bundesverfassungsgerichts vor ihm.

Insofern ist es ein historischer Moment für die Institution, die sich gern das "Bürgergericht" nennt, aber im konkreten Kontakt dann doch etwas fremdelt. 150 Menschen dürfen den Verfassungsgerichtspräsidenten befragen, stellvertretend für das ganze Land und zur besten Sendezeit: "Im Namen des Volkes - Deutschland fragt zum Grundgesetz", moderiert von Sandra Maischberger, die Fernsehtalk in allen Variationen beherrscht, und Frank Bräutigam, dem Leiter der ARD-Rechtsredaktion, der das Grundgesetz notfalls auch in 30 Sekunden erklären kann. Was soll da schiefgehen?

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Zudem ist Voßkuhle eigentlich jemand, der auch mit Menschen ohne Juraexamen gut reden kann - offen, nachdenklich, humorvoll. Aber vor der Öffentlichkeit ist man als Gerichtspräsident eben halb Mensch, halb Institution, da wägt man die Worte und hält sich ans angestammte Vokabular. Später wird er sogar noch die "praktische Konkordanz" erwähnen, das ist so eine Art Ausgleichsmechanismus für gegenläufige Grundrechte und wahrscheinlich ebenfalls ein Quotenkiller.

Zu diesem Zeitpunkt hat er allerdings bereits, wie man im Fußball sagt, ins Spiel gefunden, was hier heißt, dass ihm eingängige Sätze gelingen:

Wie würden Sie Menschenwürde definieren, Herr Voßkuhle?

"Es ist ein gegenseitiges Versprechen, das wir uns geben." Eine Antwort auf die Nazizeit, eine Anerkennung des Menschen als Mensch, inklusive Existenzminimum übrigens. "Niemand muss in diesem Land hungern."

Als sich jemand nach den Konsequenzen von künstlicher Intelligenz und Algorithmen für das Recht erkundigt, erinnerte der Cineast Voßkuhle an HAL 9000, den Computer aus Stanley Kubricks "2001", der kurzerhand die Regie im Raumschiff übernommen hatte: "Wir sollten uns nicht von Automaten etwas sagen lassen, von denen wir nicht wissen, was sie uns sagen."

Und als eine Frau aus Hildesheim fragt, ob eine Impfpflicht nicht gegen die allgemeine Handlungsfreiheit verstoße, erklärt er geduldig die schwierige Abwägung zwischen der Freiheit des Einzelnen und dem Gesundheitsschutz vieler. Freilich ohne sich festzulegen - der Streit um die Impfpflicht könnte ja noch auf seinem Schreibtisch landen.

Nur hier und da lässt der Präsident seine Meinung durchblicken. Ist das gut, wenn immer wieder am Föderalismus herumgeschraubt wird? "Ich bin mir nicht immer sicher, ob das in die richtige Richtung geht."

Hätte man nach der Wiedervereinigung das Volk über eine neue Verfassung abstimmen lassen sollen? Hätte er persönlich damals für richtig gehalten.

Dürfte die Todesstrafe wieder ins Grundgesetz aufgenommen werden, wenn sich dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit fände? Unter Juristen sei das umstritten, so Voßkuhle, aber er lege sich da fest: "Ich glaube, dass es gegen die Menschenwürdegarantie verstoßen würde."

Abend für komplexe Antworten

In politisch wirklich heikle Gewässer will er sich hingegen nicht lotsen lassen. Die "Grenzöffnung" vom Herbst 2015 (also genauer die unterlassene Grenzschließung): War das rechtswidrig, war das illegal?, will ein Student aus Leipzig wissen. Voßkuhle stöhnt, schwierige Frage, weshalb er lieber rasch einen Schutzwall aus Völker-, Europa- und nationalem Recht vor sich aufschichtet: "Es ist tatsächlich sehr kompliziert." Ein Gedanke, den Maischberger wenig später - es ging zwischendrin einmal kurz ums NPD-Verbotsverfahren - noch einmal aufgreift: "Sie merken, das ist nicht der Abend für einfache Antworten. Das ist der Abend für komplexe Antworten."

Komplexe Antworten, das klingt leicht so, als sei das Fernsehen der falsche Ort dafür. Dabei gelingt der ARD hier tatsächlich ein Stück politische Bildung im guten Sinne. Sicher, die Fragen waren allzu sorgfältig ausgewählt und die Diskussion sehr vorsichtig orchestriert. Als eine Frau sich zum Kopftuchverbot in Kitas gerade in einen aktivistischen Schwung reden will, ist das Mikro schon weg - und kommt nicht mehr zurück. Bürgerinnen und Bürger können anstrengend sein - aber genau deshalb dürfte das öffentlich-rechtliche Fernsehen ruhig mutiger sein. Dennoch geht das Konzept auf, und zwar deshalb, weil sich ein sehr hoher Richter ganz ernsthaft auf die Menschen einlässt. Voßkuhle erlaubt Nähe, wo sonst Distanz herrscht. Und er löst damit ein, was er selbst immer fordert: dass die Gerichte stärker auf die Menschen zugehen müssen.

Sein Auftritt ist ein Versuchsballon, ein höchstrichterliches Experiment mit dem Fernsehformat: Geht das, sich als Verfassungsrichter zum offenen Gespräch ins Studio zu begeben? Aus Karlsruher Sicht leben Menschen wie Maischberger bisher in einer Tabuzone namens Talkshow. Mag sein, dass sich mit Voßkuhles Premiere daran etwas ändert.

Die letzten Zweifler an den Bildschirmen dürfte ein Einspieler aus dem Logo-Archiv überzeugt haben, mit dem Besuch der Kinderreporterin Mia im Gericht. Am Ende spielte sie sogar eine Runde Pingpong mit dem Präsidenten - der sichtlich Spaß daran hat. Die Gralshüter einer unnahbaren Justiz freilich werden spätestens an dieser Stelle die Verfassungsgerichtsbarkeit in ernsthafter Gefahr gesehen haben.

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