Es ist erst ein paar Tage her, da hat sich der Bundesrat beim Schutz von "Hinweisgebern" quergestellt. Er verweigerte dem lange erwarteten, im Bundestag verabschiedeten Gesetz die Zustimmung. Rückenwind für die Whistleblower kommt nun immerhin aus Straßburg: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Raphaël Halet recht gegeben, der an den Enthüllungen in der Lux-Leaks-Affäre beteiligt war. Es ging um Deals zwischen Luxemburg und internationalen Konzernen zur Reduzierung der Steuerlast. Halets Verurteilung zu 1000 Euro Strafe durch den Obersten Gerichtshof Belgiens verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Der Gerichtshof sprach Halet 15 000 Euro Entschädigung zu, plus 40 000 Euro für seine Kosten.
Whistleblower-Urteil:Schutz für Whistleblower
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Er ging durch mehrere Instanzen - und bekam vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte recht: Der ehemalige Pricewaterhouse-Coopers-Mitarbeiter Raphaël Halet.
(Foto: JEAN-CHRISTOPHE VERHAEGEN/AFP)Ein EU-Gericht spricht ein überraschendes Urteil über einen Informanten der Lux-Leaks-Enthüllungen.
Von Wolfgang Janisch
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