Wie weit müssen Journalisten, die über eine Protestgruppe wie die "Letzte Generation" berichten, es in Kauf nehmen, dass auch sie, die Journalisten, dann von den Sicherheitsbehörden als Gegner betrachtet werden? Nun: Sehr weit, meint das Amtsgericht München. Die Begründung, die das Gericht gerade in einem Beschluss (Aktenzeichen: 501 Js 534/22) gegeben hat, liest sich ausgesprochen bemerkenswert. Es geht um das Grundrecht auf Pressefreiheit. Und darum, wie viel es wert ist.
Letzte Generation:Fühlt euch gesehen
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Journalisten heimlich abzuhören sei legitim, wenn Ermittler in deren Arbeit "Propaganda" zu erkennen meinen. Über einen bemerkenswerten Beschluss des Amtsgerichts München zur Letzten Generation.
Von Ronen Steinke
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