Ehemaliger "Bild"-Chef:Ermittlungen gegen Reichelt eingestellt

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Bis Herbst 2021 war Julian Reichelt Chefredakteur der "Bild". Vorwürfe des Machtmissbrauchs, die gegen ihn erhoben wurden, hat er stets zurückgewiesen. (Foto: Jörg Carstensen/dpa)

Der Springer-Konzern hatte den ehemaligen "Bild"-Chefredakteur im April angezeigt. Es ging um geleakte Unterlagen.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat ihr Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Bild-Chefredakteur Julian Reichelt eingestellt. Der Medienkonzern Axel Springer hatte seine ehemalige Führungskraft im April des Betruges verdächtigt und angezeigt. "Der Anfangsverdacht hat sich durch die Ermittlungen nicht bestätigt", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der dpa. Zuvor hatte die FAZ darüber berichtet. Das eingeleitete Verfahren sei bereits am 23. Oktober eingestellt worden.

Springer hatte Julian Reichelt, der nach Vorwürfen des Machtmissbrauchs im Herbst 2021 seinen Posten bei Bild hatte räumen müssen, vorgeworfen, vertrauliche Unterlagen an die Berliner Zeitung geleaked zu haben. Holger Friedrich, der Verleger besagter Regionalzeitung, hatte Reichelt an Springers Rechtsabteilung verpfiffen.

Neben der Strafanzeige verlangte Springer in einem arbeitsrechtlichen Streit auch eine Abfindung von dem früheren Chefredakteur zurück. Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht endete jedoch vor rund zwei Monaten überraschend mit einer außergerichtlichen Einigung. Die strafrechtlichen Ermittlungen liefen unabhängig davon zunächst weiter, nachdem die Staatsanwaltschaft im Frühjahr einen Anfangsverdacht bejaht hatte.

Bislang hatte die Behörde keine Details zu den Vorwürfen genannt. Nun hieß es, es sei um die Vernichtung von Dokumenten und Dateien des Verlags gegangen. Springer habe Reichelt vorgeworfen, dass dieser nach eigener Aussage die Unterlagen vernichtet habe. Er habe so vorgetäuscht, eine wichtige Voraussetzung dafür erfüllt zu haben, dass er die vereinbarte Abfindungssumme beim Ausscheiden aus dem Medienkonzern bekommt.

Tatsächlich soll Reichelt aber im Zusammenhang mit einem anderen Rechtsstreit vom Verlag gebeten worden sein, die Unterlagen zur Verfügung zu stellen und nicht zu vernichten, hieß es nun von der Staatsanwaltschaft. Dieser Bitte soll der ehemalige Chefredakteur auch nachgekommen sein. Damit aber ist laut Staatsanwaltschaft davon auszugehen, dass bei Auszahlung der Abfindungssumme dem Verlag durchaus bewusst war, dass sich noch Unterlagen bei dem Beschuldigten befanden. Es lägen keine Anhaltspunkte für einen versuchten Betrug vor.

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Von Anna Ernst

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