Wohnen:Vermieter muss Beseitigung eines Wespennestes bezahlen

Berlin (dpa/tmn) - Der Vermieter muss die Kosten für die Beseitigung eines Wespennestes an einer Mietwohnung übernehmen. Vor allem dann, wenn der Balkon dadurch nicht nutzbar ist.

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Berlin (dpa/tmn) - Der Vermieter muss die Kosten für die Beseitigung eines Wespennestes an einer Mietwohnung übernehmen. Vor allem dann, wenn der Balkon dadurch nicht nutzbar ist.

Ist die Nutzung des Balkons durch ein Wespennest beeinträchtigt, kann der Mieter vom Vermieter dessen Beseitigung verlangen. Hierfür ist ihm eine angemessene Frist einzuräumen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Die Kosten für die Beseitigung des Wespennestes muss der Vermieter tragen. Er kann diese nicht als Betriebskosten auf die Mieter abwälzen.

Nur wenn von den Wespen eine erhebliche Gefahr ausgeht, kann der Mieter selbst die Feuerwehr oder einen Kammerjäger beauftragen, ohne den Vermieter zuvor zu benachrichtigen. Die Kosten hierfür kann der Dienstleister dem Vermieter in Rechnung stellen. Allerdings gilt das nur dann, wenn die anfallenden Kosten im Verhältnis zur tatsächlichen Gefahr angemessen sind. Sind sie unverhältnismäßig, bleibt der Mieter auf den Kosten sitzen.

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