Lüneburg:OVG entscheidet über Kurbeitrag in Cuxhaven

Lüneburg (dpa/lni) - Um nicht an die Stadt abgeführte Kurbeiträge in Cuxhaven geht es heute am niedersächsischen Oberverwaltungsgericht. Drei Kläger aus dem Tourismusbereich wehren sich gegen eine nachträgliche Schätzung, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Voraussichtlich werde noch am Mittwoch eine Entscheidung fallen, falls die Beteiligten sich nicht noch einigen sollten.

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Lüneburg (dpa/lni) - Um nicht an die Stadt abgeführte Kurbeiträge in Cuxhaven geht es heute am niedersächsischen Oberverwaltungsgericht. Drei Kläger aus dem Tourismusbereich wehren sich gegen eine nachträgliche Schätzung, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Voraussichtlich werde noch am Mittwoch eine Entscheidung fallen, falls die Beteiligten sich nicht noch einigen sollten.

Betreiber von Unterkünften müssen in Cuxhaven die Kurbeiträge von den Urlaubern nehmen und an die Stadt weitergeben. Nach der entsprechenden Satzung haften sie für Versäumnisse. Kommen sie ihrer Pflicht nicht nach, so kann die Stadt die Höhe von nicht eingezogenen und nicht abgeführten Beiträgen schätzen und von den Unternehmern fordern. Dagegen wehren sich die Kläger. Die Schätzung sei unzulässig, entschied das Verwaltungsgericht Stade 2016. Die Stadt hätte die tatsächliche Anzahl der Übernachtungen ohne abgeführten Kurbeitrag konkret und individuell feststellen müssen.

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