München:Bayern: Auch andere Länder müssen Tiertransporte prüfen

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In der Debatte um Tierschutzstandards beim Transport von Nutztieren sieht Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) auch die anderen Bundesländer...

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München (dpa/lby) - In der Debatte um Tierschutzstandards beim Transport von Nutztieren sieht Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) auch die anderen Bundesländer in der Pflicht. „Es ist entscheidend, dass die Behörden in den anderen Bundesländern tierschutzrechtlich fragwürdige Transporte in Drittstaaten ebenfalls sehr streng prüfen“, sagte Glauber der Deutschen Presse-Agentur in München. „Tiertransporte in Drittstaaten, bei denen die europäischen Tierschutzstandards nicht durchgehend bis zum Ziel eingehalten werden können, sollten von keinem Land mehr endabgefertigt werden.“

Weil Tiere manchmal auf qualvolle Weise transportiert werden, hatte Glauber im März eine Liste mit 17 Ländern außerhalb der EU vorgelegt, bei denen erhebliche Zweifel am Einhalten von Tierschutzstandards bestünden. Darunter sind Ägypten, Aserbaidschan, Irak, Iran, Kasachstan, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Turkmenistan, Usbekistan. Tiertransporte aus Bayern dorthin sollen künftig tabu sein, wenn nicht vorab die Einhaltung von EU-Tierschutzrecht nachgewiesen wird.

Seither ist in Bayern nach Angaben eines Ministeriumssprechers genau ein solcher Transport beantragt worden. Dessen Endabfertigung sei durch die Behörde vor Ort abgelehnt worden. Allerdings könnten durch die Genehmigungspraxis anderer Länder Lücken entstehen. Unter anderem hätten Verwaltungsgerichte entschieden, dass tierseuchenrechtliche Vorzeugnisse für Tierexporte unabhängig von der tierschutzrechtlichen Einstufung der Transporte ausgestellt werden können. Zuchtverbände hatten sich gegen die Einschränkungen gewehrt.

Deshalb macht Bayern sich für eine deutschlandweite Lösung stark. „Bayern hat dem Bund Anfang November konkret vorgeschlagen, eine Liste zugelassener Versorgungsstationen in Drittstaaten in der nationalen Tierschutztransportverordnung zu verankern. Rechtliche Verbindlichkeit erleichtert die Arbeit der Behörden vor Ort und stärkt den Tierschutz“, sagte der Sprecher weiter.

Die Agrarministerkonferenz habe in ihrer jüngsten Sitzung zudem beschlossen, Transportrouten und Versorgungsstationen durch eine unabhängige Stelle kontrollieren und zertifizieren zu lassen. Die Länder im Bundesrat hätten außerdem vereinbart, eine bundesweit einheitliche Lösung bei der Einrichtung einer Transportdatenbank anzustreben. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe solle die technische Anbindung an etablierte Systeme etwa von der EU klären.

In Bayern hat die Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen für alle Veterinärbehörden im Freistaat eine zentrale Informationsstelle für Langzeittiertransporte aufgebaut. Sie soll einheitliche Empfehlungen geben. Glauber betonte: „Veterinärbehörden müssen sich bei der Abfertigung von Tiertransporten auf geltendes Recht beziehen können.“ Zudem appellierte er auch an die Tierhalter, „ihre Verantwortung für die Tiere sehr ernst zu nehmen“.

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