Tiere - Hannover:Hunde müssen in der freien Landschaft an die Leine

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Hannover/Bremen (dpa/lni) - Im Wald, auf Wiesen und Feldwegen müssen Hunde in Niedersachsen seit Mittwoch (1. April) an die Leine. Während der sogenannten Brut- und Setzzeit dürfen die Vierbeiner dort nicht frei herumlaufen. Die Regelung soll verhindern, dass Hunde am Boden brütende Vögel oder Jungwild aufscheuchen. "Streunende, wildernde oder auch nur stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr insbesondere für Jungtiere werden", erklärte das Landwirtschaftsministerium auf seiner Internetseite. Wer gegen die Leinenpflicht verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.

Der Zeitrahmen vom 1. April bis zum 15. Juli ist im niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung festgeschrieben. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Blinden- und Polizeihunde sind während eines Einsatzes vom Leinenzwang ausgenommen.

In Bremen hat die Brut- und Setzzeit bereits am 15. März begonnen. Nach dem bremischen Feldordnungsgesetz müssen Hunde dort bis zum 15. Juli in der freien Landschaft an der Leine geführt werden, um Wildtiere beim Brüten oder der Aufzucht der Jungen zu schützen. Vom Leinenzwang ausgenommen sind Jagd- und Behördenhunde.

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