Tiere - Hannover:Brut- und Setzzeit beginnt: Hunde müssen an die Leine

Hannover/Bremen (dpa/lni) - Hunde müssen ab Montag an vielen Orten in Niedersachsen an die Leine. Während der sogenannten Brut- und Setzzeit dürfen die Vierbeiner etwa im Wald und auf Feldwegen nicht frei herumlaufen. "Hunde dürfen nur noch angeleint in der freien Landschaft geführt werden", sagte der Sprecher der Naturschutzorganisation Nabu, Philip Foth. Die Regelung soll verhindern, dass Hunde am Boden brütende Vögel oder Jungwild aufscheuchen. Die Tiere sollen in Ruhe ihren Nachwuchs aufziehen können.

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Hannover/Bremen (dpa/lni) - Hunde müssen ab Montag an vielen Orten in Niedersachsen an die Leine. Während der sogenannten Brut- und Setzzeit dürfen die Vierbeiner etwa im Wald und auf Feldwegen nicht frei herumlaufen. "Hunde dürfen nur noch angeleint in der freien Landschaft geführt werden", sagte der Sprecher der Naturschutzorganisation Nabu, Philip Foth. Die Regelung soll verhindern, dass Hunde am Boden brütende Vögel oder Jungwild aufscheuchen. Die Tiere sollen in Ruhe ihren Nachwuchs aufziehen können.

Der Zeitrahmen vom 1. April bis zum 15. Juli ist im niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung festgeschrieben. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Blinden- und Polizeihunde sind während eines Einsatzes vom Leinenzwang ausgenommen. Für innerstädtische Parkanlagen gelten die Vorschriften dem Nabu zufolge nicht.

Den Gemeinden stehe es frei, eigene Verordnungen für eine Anleinpflicht zu erlassen. So müssen Hunde in den städtischen Grünanlagen Hannovers ganzjährig an die Leine, wie Sprecher Dennis Dix sagte. Er verwies auf Hundeauslaufflächen, auf denen sich Vierbeiner vielerorts ganzjährig austoben können.

Wer gegen die Leinenpflicht verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. "Grundsätzlich ist es so, dass es einen Bußgeldrahmen von 5 bis 5000 Euro gibt", sagte Stadtsprecher Dix. Die Festsetzung sei eine Einzelfallentscheidung je nach Schwere des Verstoßes. Ihm zufolge müssen Hundehalter in Hannover in der Regel ein zweistelliges Bußgeld zahlen, wenn sie ihre Tiere gesetzeswidrig frei laufen lassen. In Lüneburg beträgt das Bußgeld 15 Euro, in Natur- und Landschaftsschutzgebieten 25 Euro. "Beißt oder gefährdet ein frei herumlaufender Hund andere Menschen oder Tiere, wird ein wesentlich höheres Bußgeld fällig", heißt es bei der Stadt Lüneburg.

In Bremen hat die Brut- und Setzzeit bereits am 15. März begonnen. Nach dem bremischen Feldordnungsgesetz müssen Hunde dort bis zum 15. Juli in der freien Landschaft an der Leine geführt werden, um Wildtiere beim Brüten oder der Aufzucht der Jungen zu schützen. Vom Leinenzwang ausgenommen sind Jagd- und Behördenhunde. "Wir müssen unsere Wildtiere unbedingt vor Stress schützen, wenn wir Wildtiere in unserer Nähe haben wollen", teilt die Landesjägerschaft Bremen mit. Wer gegen die Anleinpflicht verstößt, muss 50 Euro bezahlen, wie Sandy Bradtke aus dem Bremer Innenressort sagte. Für die Kontrolle ist der Ordnungsdienst zuständig. In den öffentlichen Parkanlagen der Hansestadt müssen Hunde generell an die Leine.

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