Gera:Gericht: Ohrdrufer Wölfin darf vorerst nicht getötet werden

Ein Richterhammer liegt auf dem Tisch. (Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild)

Die Ohrdrufer Wölfin darf vorerst nicht abgeschossen werden. Das Verwaltungsgericht Gera hat am Donnerstag einem entsprechenden Eilantrag des Thüringer...

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Gera (dpa/th) - Die Ohrdrufer Wölfin darf vorerst nicht abgeschossen werden. Das Verwaltungsgericht Gera hat am Donnerstag einem entsprechenden Eilantrag des Thüringer Landesverbands des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) stattgegeben, wie ein Sprecher am Abend mitteilte. Das Gericht argumentierte mit dem besonderen Schutzstatus der Wölfin, die mit einem Wolfsrüden im Revier um den Truppenübungsplatz Ohrdruf lebt.

Die Region um den Platz steht als sogenanntes Flora-Fauna-Habitat (FFH) unter Schutz, wie NABU und Bund erklärt hatten. Die beiden Umweltverbände haben Klage gegen die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss der Wölfin eingereicht, die das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz im Dezember erlassen hatte. Thüringens oberste Naturschutzbehörde hatte den Abschuss erlaubt, nachdem das Tier mehrfach als unüberwindbar gehaltene Herdenschutzzäune übersprungen und Schafe und Ziegen gerissen hatte.

Das Verwaltungsgericht teilte am Donnerstag mit, das Landesamt habe nicht ausreichend geprüft, ob die Tötung der Wölfin eine verhältnismäßige Maßnahme sei, um die Schafsherden und damit letztlich die besondere Natur zu schützen. So habe das Landesamt die Genehmigung damit begründet, die Beweidung der Gegend durch die Schafe sei notwendig, um „das größte Kalk-Halbtrockenrasen-Vorkommen in Thüringen“ zu bewahren.

„Möglicherweise sind weniger einschneidende Maßnahmen möglich, die zu einem Ausgleich zwischen der Nutztierhaltung und der Existenz der Wölfe führen“, hieß es vom Gericht. Nun sollten etwa höhere Zäune, der umfangreiche Einsatz von Schutzhunden und ortsfeste Pferche geprüft werden.

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