Wiesbaden:Neue gesetzliche Regelung: Weniger Hessen erhalten Hilfe

Wiesbaden (dpa/lhe) - Über 29 100 Hessen haben im Vorjahr Hilfe zur Pflege bekommen. Den Rückgang um knapp zehn Prozent im Jahresvergleich begründete das Statistische Landesamt am Dienstag in Wiesbaden mit einer Änderung der gesetzlichen Regelungen. Die Hilfe zur Pflege wird Bedürftigen gewährt, die wegen Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sind.

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Über 29 100 Hessen haben im Vorjahr Hilfe zur Pflege bekommen. Den Rückgang um knapp zehn Prozent im Jahresvergleich begründete das Statistische Landesamt am Dienstag in Wiesbaden mit einer Änderung der gesetzlichen Regelungen. Die Hilfe zur Pflege wird Bedürftigen gewährt, die wegen Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sind.

Mit zwei Dritteln (65,7 Prozent) der Hilfeempfänger waren Frauen nach Angaben der Statistiker häufiger als Männer auf die Hilfe zur Pflege angewiesen. Mit durchschnittlich 80,7 Jahren seien Frauen in Hessen auch deutlich älter gewesen als die männlichen Leistungsbezieher mit 72,5 Jahren.

Mit dem im Jahr 2017 in Kraft getretenen Pflegestärkungsgesetz wurden die Ansprüche aus der Pflegeversicherung neu geregelt. Die meisten Pflegebedürftigen erhalten den Angaben zufolge nun meist höhere Ansprüche aus der Pflegeversicherung und Krankenversicherung. Dies führt dazu, dass weniger Menschen auf die ergänzende Hilfe zur Pflege angewiesen sind.

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