Wiesbaden (dpa/lhe) - In über 1000 Fällen haben hessische Familiengerichte im Jahr 2018 den Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder vollständig oder teilweise entzogen. Das ist eine Zunahme um zwölf Prozent im Jahresvergleich, wie das Statistische Landesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte.
Das Sorgerecht wird entzogen, wenn eine Gefahr für das Wohl von minderjährigen Kindern auf andere Weise nicht abgewendet werden kann. Die Sorgepflicht wird dann auf das Jugendamt oder eine dritte Person als Vormund oder Pfleger übertragen.
Ende 2018 lebten laut Landesamt rund 3200 Kinder und Jugendliche unter gesetzlicher oder gerichtlich bestellter Vormundschaft der Jugendämter. Das waren 17 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Bei 278 Kindern (2016: 305) habe eine gesetzliche Amtsvormundschaft vorgelegen, die bei der Geburt von Kindern minderjähriger lediger Mütter eintritt.
Bei 2943 Kindern und Jugendlichen habe das Vormundschafts- oder Familiengericht das Sorgerecht auf das Jugendamt übertragen und den Eltern das Sorgerecht entzogen. In 48 Prozent der Fälle habe es sich dabei um nicht deutsche Kinder und Jugendliche gehandelt.