Schwerin:Gesetz geändert: Kitas stellen weniger Ausnahmeanträge

Schwerin (dpa/mv) - Die Kita-Träger in Mecklenburg-Vorpommern haben im letzten Quartal 2017 deutlich weniger Ausnahmeanträge zur Beschäftigung geringer qualifizierten Personals gestellt als zuvor. Als Grund nannte der Direktor des Kommunalen Sozialverbandes (KSV), Jörg Rabe, das neue Kindertagesförderungsgesetz des Landes, das im September 2017 in Kraft trat und mehr Berufsgruppen als Erzieher anerkennt.

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Schwerin (dpa/mv) - Die Kita-Träger in Mecklenburg-Vorpommern haben im letzten Quartal 2017 deutlich weniger Ausnahmeanträge zur Beschäftigung geringer qualifizierten Personals gestellt als zuvor. Als Grund nannte der Direktor des Kommunalen Sozialverbandes (KSV), Jörg Rabe, das neue Kindertagesförderungsgesetz des Landes, das im September 2017 in Kraft trat und mehr Berufsgruppen als Erzieher anerkennt.

Bis dahin seien beim KSV im Durchschnitt 27,5 Anträge pro Monat eingegangen, von Oktober bis Dezember nur noch 16,8. Dennoch seien 2017 mehr Ausnahmeanträge gestellt worden als in den Vorjahren. Rabe zufolge waren es im Vorjahr 287 Anträge nach 238 im Jahr 2016 und 107 im 2015. Rabe zufolge wurden neben offenen Antragsverfahren aus dem Jahr 2016 im Vorjahr 227 Anträge bearbeitet und 174 Ausnahmegenehmigungen erteilt.

Das Gesetz erweitert den Fachkräftekatalog und ermöglicht es, Assistenzkräfte jetzt auf den Fachkraft-Kind-Schlüssel anzurechnen. Für unter Dreijährige sieht das Gesetz eine Erzieher-Fachkraft für sechs Kinder vor, im Kindergarten beträgt das Verhältnis 1 zu 15. Als Fachkräfte gelten jetzt auch Gemeindepädagogen und Frauen und Männer mit anderen pädagogischen Abschlüssen oder verwandten Berufen, etwa Tanz-, Theater-, Musik- und Sportpädagogen, Ergo- und Physiotherapeuten, Logopäden, Hebammen und Kinderkrankenpfleger.

Um den Erziehermangel grundsätzlich zu stoppen, führte das Land zudem eine neue dreijährige, praxisorientierte Ausbildung zum Staatlich anerkannten Erzieher für Null- bis Zehnjährige ein.

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