Rostock:Beratungen für Gewaltopfer fordern sichere Finanzierung

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Schwerin (dpa/mv) - Die Beratungs- und Hilfestellen für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt verzeichnen in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin wachsenden Zulauf. So suchten allein in den fünf Interventionsstellen im Vorjahr fast 4800 Menschen Hilfe und Rat, ein Plus von neun Prozent. In einem Maßnahmenkatalog, den das landesweite Beratungs- und Hilfe-Netzwerk am Dienstag in Schwerin vorlegte, wird die Landesregierung aufgefordert, eine "angemessene" Personalausstattung für die etwa 30 Einrichtungen sowie eine leistungsgerechte Vergütung sicherzustellen. Dazu gehören neben den Interventionsstellen und anderen Beratungsbüros verschiedener Träger auch neun Frauenhäuser im Land.

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Schwerin (dpa/mv) - Die Beratungs- und Hilfestellen für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt verzeichnen in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin wachsenden Zulauf. So suchten allein in den fünf Interventionsstellen im Vorjahr fast 4800 Menschen Hilfe und Rat, ein Plus von neun Prozent. In einem Maßnahmenkatalog, den das landesweite Beratungs- und Hilfe-Netzwerk am Dienstag in Schwerin vorlegte, wird die Landesregierung aufgefordert, eine „angemessene“ Personalausstattung für die etwa 30 Einrichtungen sowie eine leistungsgerechte Vergütung sicherzustellen. Dazu gehören neben den Interventionsstellen und anderen Beratungsbüros verschiedener Träger auch neun Frauenhäuser im Land.

Petra Antoniewski von der Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt in Rostock verwies auf bundesweite Standards, nach denen in Mecklenburg-Vorpommern etwa 110 Personen in der Opferbetreuung und -beratung sowie in der Prävention tätig sein müssten. Aktuell seien aber nur etwa 80 Stellen besetzt. „Wir haben im Land ein gutes und funktionierendes Netz an Hilfsangeboten. Doch gibt es auch erhebliche Lücken, insbesondere in ländlichen Gebieten, wo die Weg auch sehr weit sind“, sagte Antoniewski. In manchen Regionen sei lediglich eine Beraterin vorhanden. „Da bleiben in der Regel nur Feuerwehreinsätze und es darf nicht zur gleichen Zeit an zwei Stellen brennen.“

Der vorgelegte Maßnahmenkatalog sei ein Diskussionsangebot an die Landesregierung, die Defizite schrittweise zu beseitigen, um so auch den Anforderungen der sogenannten „Istanbul-Konvention“ gerecht werden zu können. Die EU-Staaten hatten diese Vereinbarung zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt 2011 getroffen, seit Februar 2018 ist sie auch in Deutschland in Kraft.

Der Maßnahmekatalog umfasst acht Punkte. Neben der Aufstockung des Personals und der Schaffung barrierefreier Zugänge zu Beratungsbüros und Unterkünften für Frauen und Kinder gehört dazu auch die Forderung nach einer „leistungsgerechten Vergütung“. Wie Ricarda Menzlin von der Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking in Wolgast sagte, wurden die Fördermittel zehn Jahre lang nicht aufgestockt. Das habe Lohnsteigerungen in der Vergangenheit weitgehend unmöglich gemacht. „Inzwischen liegen die Gehälter der Beratungsmitarbeiter 30 bis 40 Prozent unter dem Einkommen bei vergleichbaren Stellen im öffentlichen Dienst“, sagte sie.

Nach den Worten von Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) hat sich Deutschland mit dem Beitritt zur Istanbul-Konvention verpflichtet, auf allen staatlichen Ebenen - Bund, Länder und Kommunen - den Schutz von Frauen und anderen Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt und auch die Prävention zu stärken. „In Mecklenburg-Vorpommern machen wir genau das und entwickeln unsere Angebote Schritt für Schritt weiter“, sagte Drese.

Sie verwies darauf, dass der Landeszuschuss für die personelle Ausstattung der Frauenhäuser seit 2018 um 20 Prozent erhöht worden sei. Und seit 2018 würden auch Landeszuschüsse zu den Personal- und Sachkosten in der Beratung um 2,3 Prozent pro Jahr aufgestockt. „Damit können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser bezahlt werden. Und wir erwarten auch, dass Kommunen und Träger ähnliche Anstrengungen unternehmen, um faire Gehälter zu ermöglichen.“

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