Celle:Sozialrichter: Leistungen für Asylbewerber sind anzuheben

Celle (dpa/lni) - Die seit 2017 nicht mehr erhöhten Grundleistungen für Asylbewerber müssen nach Auffassung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Das geht aus einem am Mittwoch in Celle veröffentlichten Urteil zu einem Streit zwischen einem Asylbewerber und dem Landkreis Cuxhaven hervor (Az.: L 8 AY 49/18).

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Celle (dpa/lni) - Die seit 2017 nicht mehr erhöhten Grundleistungen für Asylbewerber müssen nach Auffassung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Das geht aus einem am Mittwoch in Celle veröffentlichten Urteil zu einem Streit zwischen einem Asylbewerber und dem Landkreis Cuxhaven hervor (Az.: L 8 AY 49/18).

Ein 38 Jahre alter Mann, dessen Staatsangehörigkeit unklar ist, hatte auf höhere Leistungen geklagt. Weil er keinen Pass hat, wird er seit 1999 trotz eines erfolglosen Asylverfahrens in Deutschland geduldet. 2018 bekam er monatlich 354 Euro zuzüglich Unerkunfts- und Heizkosten. Ein Sozialhilfeempfänger bekam in dieser Zeit 416 Euro pro Monat.

Der Landkreis lehnte eine höhere Zahlung unter anderem deshalb ab, weil es dazu keine entsprechende Bekanntgabe seitens des Bundessozialministeriums gegeben habe. Das Sozialgericht Stade hingegen entschied in erster Instanz, dass sich schon aus dem Asylbewerberleistungsgesetz eine Erhöhung um 6 Euro im Monat ergebe, ohne dass es dazu einer besonderen Bekanntgabe bedürfe.

Das Landessozialgericht schloss sich der Ansicht der ersten Instanz an. Die Überprüfung und Weiterentwicklung der Leistungen sei auch nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts geboten, hieß es in einer Mitteilung. Dies erfordere die Menschenwürde.

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