Berlin:Begrenzung der Kita-Zusatzbeiträge: Verfassungsbeschwerde

Berlin (dpa/bb) - Ein Kita-Betreiber und mehrere Eltern gehen juristisch gegen die Begrenzung der Zusatzbeiträge in Berliner Kindertageseinrichtungen vor. Sie halten die seit 1. September geltende Regelung für verfassungswidrig und haben Klagen beim Berliner Verfassungsgerichtshof eingereicht, wie die Anwaltskanzlei Dombert (Potsdam) als Vertreter der Kläger am Freitag mitteilte.

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Berlin (dpa/bb) - Ein Kita-Betreiber und mehrere Eltern gehen juristisch gegen die Begrenzung der Zusatzbeiträge in Berliner Kindertageseinrichtungen vor. Sie halten die seit 1. September geltende Regelung für verfassungswidrig und haben Klagen beim Berliner Verfassungsgerichtshof eingereicht, wie die Anwaltskanzlei Dombert (Potsdam) als Vertreter der Kläger am Freitag mitteilte.

Demnach sieht der Kita-Träger einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit, die beteiligten 30 Eltern wiederum fürchten Einbußen bei der Betreuungsqualität und der Personalausstattung. Der Gerichtshof bestätigte den Eingang von drei Verfassungsbeschwerden. Zuerst hatte der „Tagesspiegel“ (Freitag) berichtet.

Berlin hat als erstes Bundesland die Kita-Gebühren komplett abgeschafft, einzig das Mittagessen müssen Eltern bezahlen. Außerdem haben Kita-Betreiber die Möglichkeit, für zusätzliche Sportangebote, Bio-Essen, Musik- oder Sprachunterricht Geld zu verlangen, wenn dies die Eltern wünschen. Dieser Zusatzbeitrag, der bis zu mehrere Hundert Euro ausmachen konnte, ist nun seit 1. September gesetzlich auf 90 Euro im Monat gedeckelt. Die rot-rot-grüne Koalition will so gerade einkommensschwächere Eltern vor unangemessenen finanziellen Forderungen schützen.

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