Leute:Infantin Cristina muss auf Anklagebank bleiben

Leute
Ein Gericht in Palma de Mallorca hat gegen die Infantin Cristina entschieden. Foto: Cati Cladera (Foto: dpa)

Palma de Mallorca (dpa) - Die Schwester des spanischen Königs Felipe VI. darf im Prozess um einen Finanzskandal ihren Platz auf der Anklagebank nicht verlassen. Ein Gericht in Palma de Mallorca entschied am Freitag, dass die Anklage gegen die Infantin Cristina nicht zurückgezogen wird.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Palma de Mallorca (dpa) - Die Schwester des spanischen Königs Felipe VI. darf im Prozess um einen Finanzskandal ihren Platz auf der Anklagebank nicht verlassen. Ein Gericht in Palma de Mallorca entschied am Freitag, dass die Anklage gegen die Infantin Cristina nicht zurückgezogen wird.

Die drei Richterinnen der zuständigen Kammer lehnten einstimmig den Antrag ab, den die Verteidigung bei der Eröffnung des historischen Prozesses am 11. Januar gestellt hatte.

Ein Palastsprecher in Madrid erklärte, das Königshaus respektiere die Entscheidungen der Justiz. Die 50-jährige Cristina, die Nummer sechs in der Thronfolge, ist in der Geschichte der spanischen Monarchie die erste nahe Verwandte eines Königs, die in einem Finanzverfahren angeklagt ist. Ihr wird zur Last gelegt, ihrem Mann Iñaki Urdangarin Beihilfe zum Steuerbetrug geleistet zu haben. Der Ex-Handballstar ist in dem Prozess einer der Hauptangeklagten. Er soll als Präsident der gemeinnützigen Stiftung Nóos mit einem Geschäftspartner rund sechs Millionen Euro Steuergelder unterschlagen haben.

Gegen die Entscheidung des Gerichts ist kein Einspruch möglich. Cristinas Anwalt Miquel Roca hatte damit nicht gerechnet. Er kündigte an, dass die Verteidigung nun eine neue Strategie einschlagen werde. Der Anwalt beklagte, dass das Gericht mit seiner Entscheidung von der Rechtsprechung von Spaniens Oberstem Gerichtshof abgewichen sei.

Die Infantin hatte in einer Vernehmung durch den Ermittlungsrichter vorgebracht, von den Geschäften ihres Mannes nichts gewusst zu haben. Die Staatsanwaltschaft und die Steuerbehörde - als der angeblich Geschädigte - hatten dafür plädiert, die Anklage zurückzuziehen und das Verfahren gegen Cristina einzustellen. Allein die Gewerkschaft Manos Limpias (Saubere Hände) hatte als Nebenkläger acht Jahre Haft für die Infantin gefordert.

Die Verteidigung stützte sich auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von 2007, wonach eine Anklage nicht zulässig ist, wenn die Staatsanwaltschaft und der angeblich Geschädigte dagegen sind. Das Gericht in Palma entschied jedoch, dass bei Steuerbetrug nicht allein das Finanzamt geschädigt werde, sondern auch die Allgemeinheit.

In dem Prozess um eine weit verzweigte Korruptions- und Finanzaffäre sind neben den Royals Cristina und Urdangarin 16 weitere Verdächtige angeklagt, darunter ehemalige Politiker und Regierungsbeamte. Der Skandal hatte dem Ansehen der Monarchie schweren Schaden zugefügt.

Die Verhandlungen vor dem Gericht werden am 9. Februar mit der Vernehmung der Angeklagten fortgesetzt. Cristina soll als Letzte angehört werden - voraussichtlich Ende Februar. Das Verfahren dürfte bis in den Sommer dauern.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: