Leute - Hamburg:Yoko Ono siegt: Lokal darf nicht "Yoko Mono" heißen

Hamburg (dpa) - Die Künstlerin und John-Lennon-Witwe Yoko Ono (84) hat einen Namensstreit mit der Hamburger Eckkneipe "Yoko Mono" gewonnen. Das Hamburger Zivilgericht bestätigte am Freitag eine einstweilige Verfügung, die dem Barbesitzer Nima Garous-Pour seit Mitte Juli die Verwendung untersagt hatte. Die Konzeptkünstlerin aus New York und ihre Anwälte sind der Meinung, es bestehe wegen der Namensähnlichkeit eine Verwechslungsgefahr.

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Hamburg (dpa) - Die Künstlerin und John-Lennon-Witwe Yoko Ono (84) hat einen Namensstreit mit der Hamburger Eckkneipe "Yoko Mono" gewonnen. Das Hamburger Zivilgericht bestätigte am Freitag eine einstweilige Verfügung, die dem Barbesitzer Nima Garous-Pour seit Mitte Juli die Verwendung untersagt hatte. Die Konzeptkünstlerin aus New York und ihre Anwälte sind der Meinung, es bestehe wegen der Namensähnlichkeit eine Verwechslungsgefahr.

Die Bezeichnung "Yoko Mono" sei dem weltweit bekannten Namen der Klägerin so ähnlich, "dass ein Beobachter mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von einer - wie auch immer gearteten - Beziehung zwischen der Klägerin und der Bar ausgehen wird", sagte dann auch Gerichtssprecher Kai Wantzen zur Begründung. "Die Annahme einer lediglich zufälligen Übereinstimmung ist jedenfalls fernliegend."

Garous-Pour reagierte enttäuscht auf die Entscheidung. "Ich bin schon traurig, was hier gerade geschieht. Wir hatten gehofft, dass wir den Namen behalten können", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Er war im Sommer der Aufforderung, den Namen zu ändern, nachgekommen und hatte kurzerhand "Yoko" gestrichen. Seitdem heißt die Szene-Bar, die seit kurzem in der Hamburger Neustadt residiert, schlicht "Mono".

Dem verklagten Barbetreiber und seinem Anwalt Jens Kristian Peichl leuchtet die Entscheidung des Zivilgerichts nicht ein. Sie erwägen, das Hanseatische Oberlandesgericht anzurufen. "Wir behalten uns alle Schritte offen", sagte Peichl.

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