Frankfurt am Main:Ärztin Hänel: Gerichtsentscheidung bedeutet Zeitverlust

Gießen/Frankfurt (dpa/lhe) - Die Gießener Ärztin Kristina Hänel wertet die Aufhebung ihrer Verurteilung wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche nicht als einen juristischen Erfolg für sich. Sie bedeute eine Zeitverzögerung und "Ehrenrunde auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht", sagte die Medizinerin am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hatte zuvor mitgeteilt, dass das Urteil vor dem Hintergrund der seit März geänderten Rechtslage aufgehoben worden sei und sich nun das Landgericht Gießen erneut mit dem Fall befassen müsse.

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Gießen/Frankfurt (dpa/lhe) - Die Gießener Ärztin Kristina Hänel wertet die Aufhebung ihrer Verurteilung wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche nicht als einen juristischen Erfolg für sich. Sie bedeute eine Zeitverzögerung und „Ehrenrunde auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht“, sagte die Medizinerin am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hatte zuvor mitgeteilt, dass das Urteil vor dem Hintergrund der seit März geänderten Rechtslage aufgehoben worden sei und sich nun das Landgericht Gießen erneut mit dem Fall befassen müsse.

Das OLG habe keine klare Entscheidung getroffen, sondern lasse das Landgericht Gießen arbeiten, sagte Hänel weiter. Sie wolle weiterhin dafür kämpfen, dass der umstrittene Straf-Paragraf 219a auf Verfassungsmäßigkeit geprüft werde. „Wir werden nicht aufgeben, ehe die Informationsfreiheit für Frauen nicht erreicht ist.“

Hänel war im November 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden. Sie soll auf ihrer Homepage Schwangerschaftsabbrüche als Leistung angeboten und damit gegen den Paragrafen 219a verstoßen haben, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet. Hänels Berufung gegen das Urteil wies das Landgericht Gießen im Oktober 2018 ab. Im März dieses Jahres wurde der Paragraf ergänzt, was für mehr Klarheit sorgen sollte, unter welchen Voraussetzungen Mediziner straflos öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen.

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