Gesellschaft:Abtreibungsparagraf: Urteil gegen Ärztin aufgehoben

Gießen (dpa) - Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aufgehoben. Hintergrund sei die seit Ende März geänderte Rechtslage, teilte das Gericht mit. Das Landgericht Gießen müsse sich nun erneut mit dem Fall befassen. Hänel war 2017 zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Gericht begründete das damit, dass Hänel auf ihrer Homepage für Schwangerschaftsabbrüche werbe, was gegen den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch verstoße.

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Gießen (dpa) - Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aufgehoben. Hintergrund sei die seit Ende März geänderte Rechtslage, teilte das Gericht mit. Das Landgericht Gießen müsse sich nun erneut mit dem Fall befassen. Hänel war 2017 zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Gericht begründete das damit, dass Hänel auf ihrer Homepage für Schwangerschaftsabbrüche werbe, was gegen den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch verstoße.

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