Wiesbaden:Benutzungspflicht für Radwege: Eine Frage der Sicherheit

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Immer öfter dürfen Radfahrer selbst entscheiden, ob sie auf einem Radweg fahren oder die Straße nutzen. Ein Sicherheitsrisiko sieht der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im hessischen Landtag, Jürgen Lenders, in dieser Wahlfreiheit. Radfahrer sollten für ihr eigenes Wohl die Radwege nutzen, sagte er der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage: "Deshalb haben wir wenig Verständnis, wenn jetzt immer mehr Städte die Radwegepflicht abschaffen, weil das ein falsches Signal ist."

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Immer öfter dürfen Radfahrer selbst entscheiden, ob sie auf einem Radweg fahren oder die Straße nutzen. Ein Sicherheitsrisiko sieht der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im hessischen Landtag, Jürgen Lenders, in dieser Wahlfreiheit. Radfahrer sollten für ihr eigenes Wohl die Radwege nutzen, sagte er der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage: „Deshalb haben wir wenig Verständnis, wenn jetzt immer mehr Städte die Radwegepflicht abschaffen, weil das ein falsches Signal ist.“

Besonders Straßen mit Schwerlastverkehr seien gefährlich, erklärte Lenders. Und solche, wo der Geschwindigkeitsunterschied zwischen Autos und unmotorisierten Zweirädern groß ist. Wo Radwege vorhanden sind, sollten sie nach seiner Ansicht genutzt werden müssen.

Die Frage der Radwegepflicht ist eigentlich gesetzlich geklärt - aber nicht nach Lenders Geschmack. Die allgemeine Benutzungspflicht in der Straßenverkehrsordnung sei vor fast zwanzig Jahren aufgehoben worden, erklärte Jan Fleischhauer, Referent für Verkehrsplanung und -sicherheit beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) in Hessen. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies 2010 bestätigt, wie das Hessische Innenministerium im August auf eine Kleine Anfrage von Lenders mitteilte.

Städte und Gemeinden müssten eigentlich die blauen Verkehrszeichen mit Fahrradabbildungen abmontieren, die zur Benutzung des Radwegs verpflichten. Das will auch der ADFC so und damit mehr Wahlfreiheit für die Radfahrer. Nur werde dies von den hessischen Kommunen „schleppend“ umgesetzt, erklärte Fleischhauer. Oft werde die Benutzungspflicht nur auf Drängen von Bürgern abgeschafft, sagte er. Der Verkehrsexperte sieht zudem - im Gegensatz zu Lenders - das Weiterbestehen der Radwegepflicht als die größere Gefahr.

Oft seien Radwege zu schmal und in schlechtem Zustand, erklärte der ADFC-Referent. Die Radfahrer seien hinter parkenden Autos oder hohem Bewuchs für Abbieger schlechter sichtbar als auf der Straße. Und wer sich auf dem Radweg sicherer fühle, der könne ja trotz Abschaffung der Pflicht dort radeln.

Wie viele Radwege es in Hessen mit und ohne Benutzungspflicht gibt, kann das Verkehrsministerium nicht sagen. Es müsse in jeder Kommune einzeln erfragt werden. Radrouten, die sich teils mit den Wegen überschneiden, gebe es etwa auf einer Strecke von 22 000 Kilometern.

Für Frankfurt teilte das zuständige Radfahrbüro mit, dass es zu den Radwegen zwar Karten, aber keine zahlenmäßige Auswertung gebe. Nach und nach ließen Verkehrsbehörden in einzelnen Stadtteilen oder das Radfahrbüro die blauen Verkehrszeichen für Radwege abmontieren und damit die Benutzungspflicht aufheben, sagte der stellvertretende Leiter Thomas Friede. Dies sei jedoch nicht immer so einfach. Manchmal müssen Ampelschaltungen angepasst werden, weil Radfahrer länger brauchen, um eine Kreuzung zu überqueren. „Dann stimmt irgendwann die grüne Welle nicht mehr“, sagte Friede.

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