Familie:Gericht kann Nutzung von Videospielen ab 18 verbieten

Berlin (dpa/tmn) - Bei Kindern unter 18 Jahren müssen Eltern dafür sorgen, dass sie auf einer Spielekonsole auch keine Spiele spielen, die die Jugendfreigabe USK 18 besitzen.

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Berlin (dpa/tmn) - Bei Kindern unter 18 Jahren müssen Eltern dafür sorgen, dass sie auf einer Spielekonsole auch keine Spiele spielen, die die Jugendfreigabe USK 18 besitzen.

Sind die Eltern dazu nicht in der Lage, kann sie ein Gericht dazu verpflichten (Az: 63 F 290/17 SO). Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Was eigentlich selbstverständlich klingt, hat einen speziellen Hintergrund. Im konkreten Fall hatten getrennt lebende Eltern ihrem zehnjährigen Sohn gemeinsam eine Spielekonsole Playstation 4 geschenkt. Unter anderem spielte der Junge darauf Spiele, die erst ab 18 freigegeben sind. Weil Klassenkameraden auch „Grand Theft Auto (GTA) 5“ oder „Call of Duty“ spielen dürften, könne sie es dem Jungen nicht untersagen und durchsetzen, erklärte die Mutter. Sie erhoffte sich Hilfe bei der Durchsetzung durch eine gerichtliche Entscheidung.

Mit Erfolg: Wenn ein Spiel keine Jugendfreigabe erhalte, müsse das Gericht zwingend davon ausgehen, dass das Kindswohl gefährdet wäre, würde ein minderjähriges Kind es spielen. Seien Eltern nicht in der Lage, die Gefahr für ihren Sohn abzuwenden, seien familienrechtliche Maßnahmen geboten, argumentierten die Richter und verpflichteten die Eltern, dem Kind diese Videospiele nicht mehr zur Verfügung zu stellen.

Hätten Eltern unterschiedliche Meinungen, könne dies mit Hilfe des Gerichts geklärt werden. So könne auch ein Elternteil die Beschränkung der Nutzung gegen den anderen Elternteil erreichen, so die DAV-Familienrechtsanwälte.

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