Familie:Ex-Liebhaber ohne Recht auf Vaterschaftstest

Straßburg (dpa) - Der Ex-Liebhaber einer verheirateten Frau hat kein Recht darauf zu erfahren, ob er der Vater eines ihrer Kinder ist. Das urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Der Mann hatte im Jahr 2004 eine Beziehung mit der verheirateten sechsfachen Mutter begonnen. Sie endete, kurz nachdem die Frau im Oktober 2006 ein weiteres Kind geboren hatte. Die Frau und ihr Ehemann verweigerten dem Beschwerdeführer den Kontakt zu dem Mädchen.

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Straßburg (dpa) - Der Ex-Liebhaber einer verheirateten Frau hat kein Recht darauf zu erfahren, ob er der Vater eines ihrer Kinder ist. Das urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Der Mann hatte im Jahr 2004 eine Beziehung mit der verheirateten sechsfachen Mutter begonnen. Sie endete, kurz nachdem die Frau im Oktober 2006 ein weiteres Kind geboren hatte. Die Frau und ihr Ehemann verweigerten dem Beschwerdeführer den Kontakt zu dem Mädchen.

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