Familie:Alleiniges Sorgerecht bei Vollmacht unnötig

Hat ein Elternteil bereits eine Vollmacht zur Ausübung des Sorgerechts vom anderen Elternteil, kann damit die Übertragung des alleinigen Sorgerechts unnötig...

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Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Hat ein Elternteil bereits eine Vollmacht zur Ausübung des Sorgerechts vom anderen Elternteil, kann damit die Übertragung des alleinigen Sorgerechts unnötig werden.

Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Sie bezieht sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az.: 8 UF 61/18).

Im konkreten Fall teilten sich die biologischen Eltern das Sorgerecht für den Sohn. Das Kind lebt bei seiner Mutter und deren Ehemann. Die Mutter forderte jedoch das alleinige Sorgerecht. Die Vollmacht, die ihr der Vater mal erteilt habe, reiche nicht aus.

Vor Gericht hatte die Frau keinen Erfolg. Denn das grundgesetzlich geschützte elterliche Sorgerecht habe ein hohes Gewicht. Zwar bestehe zwischen den Elternteilen ein massiver Kommunikationskonflikt, der gemeinsame Entscheidungen kaum möglich mache. Aber er gehe nicht so weit, dass die Eltern Entscheidungen träfen, die etwa das Kindeswohl beeinträchtigten.

Die Vollmacht des biologischen Vaters sei ausreichend. Es gebe auch keine Anhaltspunkte dafür, dass der Vater diese widerrufen würde, so das Gericht.

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