Man redet gern vom "Königsrecht" des Parlaments, das in seiner Zuständigkeit für den Staatshaushalt besteht. Im Auftrag des Souveräns, der sie gewählt hat, gewähren die Abgeordneten der Regierung die Gelder, die sie zur Ausführung ihrer Politik braucht. Das sind langwierige und kleinteilige Verhandlungen, die am Ende in die Beschlussvorlagen münden, über die das Plenum dann abstimmt. Letzte Hand an diese Vorlagen wird in den "Bereinigungssitzungen" des Haushaltsausschusses gelegt. Dort verhandeln die Berichterstatter der Fraktionen - sowohl der Regierungsparteien wie der Opposition - über die Details ihrer Gebiete. Dabei kann es durchaus noch zu fühlbaren Verschiebungen bei der Zuteilung der Mittel kommen.
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Von Gustav Seibt
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