Erfurt:Steuerzahlerbund: Weihnachtsmänner müssen an Steuern denken

Erfurt (dpa/th) - Nur ehrenamtlich tätige Weihnachtsmänner müssen sich nach Angaben des Bundes der Steuerzahler Thüringen keinen Kopf über das Finanzamt zerbrechen. Wer allerdings Geld mit der Tätigkeit verdiene, habe auch an die fälligen Steuern zu denken, teilte die Organisation am Montag in Erfurt mit. "Der Job als Weihnachtsmann kann auf selbstständiger Basis, aber auch als angestellter Weihnachtsmann erfolgen", sagte Geschäftsführer Steffen Peter.

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Erfurt (dpa/th) - Nur ehrenamtlich tätige Weihnachtsmänner müssen sich nach Angaben des Bundes der Steuerzahler Thüringen keinen Kopf über das Finanzamt zerbrechen. Wer allerdings Geld mit der Tätigkeit verdiene, habe auch an die fälligen Steuern zu denken, teilte die Organisation am Montag in Erfurt mit. „Der Job als Weihnachtsmann kann auf selbstständiger Basis, aber auch als angestellter Weihnachtsmann erfolgen“, sagte Geschäftsführer Steffen Peter.

Bei der Besteuerung der Einnahmen kommt es in jedem Fall auf die Höhe der Einkünfte an. Oft würden die Jobs als kurzfristige Beschäftigung oder als Minijob erledigt, hieß es. Manchmal entstünden aber auch sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, bei denen neben der Lohnsteuer Sozialabgaben fällig würden.

„Selbstständige Weihnachtsmänner müssen neben der Einkommen- auch die Umsatzsteuer im Blick haben“, erläuterte Peter. Diese werde fällig, wenn der Umsatz eine Höhe von 1458 Euro erreicht und der Betroffene tatsächlich nur im Dezember tätig war. Dann muss die Umsatzsteuer auf der Rechnung aufgeführt sein und ans Finanzamt abgeführt werden. Ist der Weihnachtsmann noch auf einem anderen Gebiet als Einzelunternehmer tätig, muss er die Umsätze aus all seinen Einsätzen zusammenrechnen.

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