Düsseldorf:Ministerium: Martinsumzüge sind verboten

Martinsumzüge sind in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen verboten. Einzige Ausnahme: Martinszüge oder -feiern als rein interne Veranstaltungen auf dem Gelände...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Düsseldorf (dpa/lnw) - Martinsumzüge sind in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen verboten. Einzige Ausnahme: Martinszüge oder -feiern als rein interne Veranstaltungen auf dem Gelände einer Schule oder Kita, an denen aber Eltern oder andere externe Personen nicht teilnehmen dürfen. Das teilte das Landesgesundheitsministerium am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Die neue Corona-Schutzverordnung erlaube Veranstaltungen nur noch, „wenn es dafür einen ausdrücklichen Ausnahmetatbestand in der Verordnung gibt“, erklärte ein Sprecher. „Da Martinszüge keine berufliche Veranstaltung sind und auch keine der Daseinsfürsorge dienende Veranstaltung, sind sie leider nicht zulässig.“

Wegen der stark steigenden Corona-Infektionszahlen hatten Bund und Länder am Mittwoch drastische Einschnitte beschlossen, die vor allem den Freizeitbereich treffen. In der am Freitag veröffentlichten neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW werden Martinszüge nicht ausdrücklich erwähnt.

Sankt Martin ist am 11. November. In nahezu allen Städten Nordrhein-Westfalens ziehen um diesen Tag herum Schulen, Kitas und andere Kindergruppen mit bunten Laternen durch die Straßen. Oft werden sie begleitet von Musikkapellen und einem reitenden Darsteller des Heiligen Martin, der der christlichen Legende nach seinen Mantel mit einem Bettler teilte.

Vor anderthalb Wochen hatte das Gesundheitsministerium noch mitgeteilt, dass Martinsumzüge unter Einhaltung von Abstandsregeln und mit Personenbeschränkungen stattfinden dürften.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: