Tierquälerei im Schlachthof:Ein Desaster für Tier und Mensch

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Wegen Tierquälerei in einem Schlachthof in Aschaffenburg ermittelt die Staatsanwaltschaft. (Foto: Heiko Becker/dpa)

Keine unangemeldeten Prüfungen, keine Sanktionen: Dass Kontrollen derart versagen wie in Aschaffenburg, dürfe nicht sein.

"Entsetzen und Wut über Tierquälereien im Schlachthof" vom 28. Juli:

"Lebensmittelsicherheit und Tierwohl sind hohe Güter", das betont Bayerns Umwelt- und Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber seit den vielen unsäglichen Skandalen im Bereich Tierschutz in Bayern, insbesondere in Milchbetrieben oder Schlachthöfen der letzten fünf Jahren, immer wieder. Doch was nützt diese Aussage, wenn Ordnungs- und Veterinärämter seitdem nichts dazu gelernt haben und nichts dazu lernen wollen?

Kontrollen haben nach den Vorgaben der EU grundsätzlich unangemeldet zu erfolgen, und es ist Aufgabe jeder Leitung eines Veterinäramtes, dies auch den von ihm beauftragten amtlichen Tierärztinnen/Tierärzten unmissverständlich und mit entsprechenden Folgen bei Nichtbeachtung klar zu machen.

Auch wenn die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) dem Veterinäramt eine Kontrolle ankündigen muss, macht es fassungslos, dass dann der zu kontrollierende Betrieb vorsätzlich und unter Umgehung des Dienstgeheimnisses darüber vorab informiert wurde - das offensichtlich systematisch schon über einen längeren Zeitraum. Das Veterinäramt hätte die Möglichkeit gehabt, bei bestehendem Verdacht von Unregelmäßigkeiten seine beauftragte amtliche Fachkraft stichprobenartig mehr zu kontrollieren, unter anderem auch mit vielleicht vorhandenen Überwachungskameras im Schlachthof.

All das erfolgte offensichtlich nicht, und somit ist auch das Veterinäramt in der Verantwortung für schwere Versäumnisse. Nicht zuletzt stellt sich die Frage, wie unqualifiziertes Personal in dem Aschaffenburger Schlachthof eingestellt werden konnte, welches vorsätzlich oder fachlich unqualifiziert Tiere beim Schlachten quält.

Auch hier gibt es keine Entschuldigungen für die Verletzung der Aufsichtspflicht der Verantwortlichen im Schlachthof und für das Nichteinhalten der grundlegenden Vorschriften der EU-Verordnung 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung.

Die Qual der Tiere war immens und unvorstellbar, nicht zuletzt resultiert daraus zum wiederholten Mal ein schwerer Schaden für den Tierschutz in Bayern. Es müssen vielleicht noch klarere Unterweisungen und Fortbildungen erfolgen sowie zumindest bei Verdachtsmomenten das Vier-Augen-Prinzip der Kontrolle eingesetzt werden. Sofern aber nun wieder Forderungen nach mehr Personal für die Veterinärämter erfolgen sollten, kann ich nur auf die Ausführungen eines SZ-Leserbriefs vom 18. Juli 2019 nach dem Allgäuer Tierschutzskandal verweisen:

Sollen künftig noch mehr weisungsbefugte Kontrollbeamte wegschauen?

Dr. Norbert Christoph, Waldbrunn

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